Beim Biomüll wird nicht so getrennt, wie es sein sollte – deshalb sollen jetzt die Zügel bei den Kontrollen angezogen werden. Wie bei der jüngsten Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und ÖPNV-Ausschusses des Kreistags bekannt gegeben wurde, guckt das Abfuhrunternehmen seit November noch genauer hin. Auch für 2019 sind bereits verstärkt Kontrollaktionen vorgesehen.
Zu viele Störstoffe
Zwar ist bei gut 70 Prozent der geleerten Tonnen alles in Ordnung. Doch bei knapp 24 Prozent der Tonnen sind einige wenige so genannter Störstoffe vorhanden. 4,5 Prozent bewegen sich im roten Bereich und sind stark mit Dingen gefüllt, die da nicht hingehören. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung aus dem Frühjahr 2017, als 814 Biotonnen ganz genau kontrolliert worden waren.
Biotonne seit 1992
Die Biotonne, die organische Abfälle erfasst, gibt es im Landkreis Kitzingen als Holsystem seit 1992. Pro Jahr werden rund 10 000 Tonnen eingesammelt. Bis Ende 2014 erfolgte die Verarbeitung im Kompostwerk Klosterforst, seit 2015 landet der Bioabfall in der Vergärungsanlage am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle im Landkreis Schweinfurt.
Vermarktung ein Problem
Von dort kam jetzt der Hinweis, dass immer noch zu viele Störstoffe angeliefert werden. Das Problem: Bei zu viel Verunreinigungen ist die Vermarktung als Kompost nicht mehr möglich. Erlaubt sind maximal 15 Quadratzentimeter Störstoffe je Liter Kompost.
Tonnen-Tausch
Um das zu erreichen, werden die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens verstärkt geschult, die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und die Kontrollen intensiviert. Die Konsequenzen sind zudem rigoros: Die verunreinigten Biomüll-Tonnen werden zunächst mit einem roten Warnhinweis beklebt. Ändert sich danach nichts, gibt es einen erneuten Hinweis, eine Art gelbe Karte. Beim dritten Mal geht es dann zur Sache: Wie der Sachgebietsleiter Philipp Kuhn betonte, werde die Biotonne dann einkassiert und durch die Restmülltonne ersetzt.
Finanzielle Folgen
Für den betroffenen Haushalt ist das dann auch finanziell zu spüren, da die Restmülltonne deutlich teurer ist. Wie Kuhn auf Nachfrage dieser Zeitung sagte, sei dies zuletzt schon gut ein Dutzend Mal passiert. Möglich sei zudem auch, Verwarnungsgelder zu verhängen. Klar sei aber auch, dass man zunächst das Gespräch mit den Betroffenen suche, um zu klären, warum es immer wieder zu den Verunreinigungen komme. Wie Kuhn weiter ausführte, gebe es zudem immer engere Auflagen durch den Gesetzgeber, die erfüllt werden müssten – im Notfall eben auch mit Zwangsmaßnahmen.