500 Euro investieren, 1500 einnehmen, 1000 Euro Gewinn machen. Das Geschäft hörte sich gut an, ging aber für einen 18-Jährigen ganz und gar nicht auf. Dieser wollte sein knappes Taschengeld mit Drogenhandel aufbessern, seinen Führerschein mitfinanzieren. Doch jetzt landete er vor dem Jugendschöffengericht. Aus dem Geschäft war eine Pleite geworden. Geld weg, Freundin weg, viel Stress daheim, dazu kommen noch 160 Stunden soziale Hilfsdienste, mit denen er am Ende noch ganz gut weggekommen ist.
Zeit genug, um "über die blöde Idee" nachzudenken
Das war nur möglich, weil das Gericht den zur Tatzeit Heranwachsenden nach Jugendrecht verurteilte. Im Erwachsenenstrafrecht ist das "unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" ein Verbrechen. Mindeststrafe: nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe. An dieser kam der junge Mann auch wegen seines umfassenden Geständnisses vorbei. Bei 160 Stunden kann er "über die blöde Idee" nachdenken, auf die er im November 2018 gekommen ist.
Das Geld in der Großfamilie war immer knapp. Als dann auch noch sein Kindergeld wegfiel, wurde es noch enger. 60 Euro Taschengeld im Monat, mehr war nicht drin. Außer den 500 Euro, die eigentlich als Grundstock für den Führerschein vorgesehen waren. Da kam ihm die Idee, den Führerschein durch Drogenhandel zu finanzieren und das Taschengeld aufzubessern. Der 18-Jährige fuhr nach Frankfurt und fand einen Dealer, der ihm für die 500 Euro rund 160 Gramm Marihuana verkaufte – von einer sehr guten Qualität . Was allerdings vor Gericht eher ein Nachteil war. Bei einem reinen Wirkstoffgehalt von 13,3 Prozent war die erheblich strafverschärfende Grenze zur nicht geringen Menge um das 2,7-Fache überschritten.
Polizei ertappt Möchtegern-Dealer auf frischer Tat
Davon ahnte der 18-Jährige nichts, als er seine kurze Dealer-Karriere startete. Er verkaufte kleinere Mengen an einen Kumpel, verschenkte einiges in der Hoffnung, neue Kunden zu bekommen. Wenig später war die Sache gelaufen. Als der Möchtegern-Dealer 50 Gramm Marihuana an seinen Kumpel zum Weiterverkauf übergeben wollte, schlug die Polizei zu. Die fand neben den 50 Gramm in einem Rucksack noch gut 100 Gramm in der Wohnung, samt Rauschgiftutensilien. Der Rest war Routine und endete vor dem Gericht.
Dort legte der bisher unbelastete 18-Jährige ein Geständnis ab, zeigte Reue und versicherte: "Das werde ich nie wieder machen." Das nahmen ihm alle Beteiligten ab. Die waren sich mit der Jugendgerichtshilfe einig, dass wegen möglicher Reifedefizite das Jugendstrafrecht zum Zug kommen sollte und "eine richtig hohe Anzahl von Sozialdiensten" das richtige Mittel seien, um den Angeklagten zu beeindrucken. Der Staatsanwalt forderte 120 Stunden, der Verteidiger 100.
Verurteilter muss ein Jahr absolut clean bleiben
Das Schöffengericht hielt allerdings 160 Stunden für "ausreichend, aber auch absolut notwendig", wie es der Vorsitzende, Wolfgang Hülle, formulierte. Zudem muss der verhinderte Dealer ein Jahr lang die Händen von allen Drogen lassen, und das durch fünf Drogenscreenings nachweisen. Ein Urteil, dem alle zustimmten. Es ist rechtskräftig.