
Die CSU-Senioren Union lud zu einer Informationsveranstaltung mit Dr. Christina Wolf (Volkach) ein; es ging um das Thema: „Vererben will gelernt sein“. Rund 100 Personen verfolgten in Volkach im Gasthaus Rose die Ausführungen der Notarin.
„Ob man beim Vererben alles richtig gemacht hat, weiß man erst hinterher, aber dann ist es zu spät.“ Christina Wolf arbeitete 16 Fragen zum Thema ab, so die Mitteilung der Senioren Union. Nachdenklich stimmte die Information, dass nur circa 15 bis 20 Prozent der Deutschen insgesamt ein Testament verfassen.
Punkt für Punkt wurde abgearbeitet. Das ging schon los mit den Fragen „Was heißt vererben“, „Wer erbt?“. Mit dem Irrtum, dass man selbst bestimmen kann, wen man als Erben einsetzt wurde aufgeräumt. Der Gesetzgeber habe die Erbfolge geregelt. Auch Fragen zum „Pflichtteil“ ergaben sich aus der Diskussion.
Zu dem Unterschied „Testament“ und/oder „Erbvertrag“ bezog Notarin Wolf Stellung. Ein Testament könne Jeder für sich alleine, auch ohne Notar, verfassen. Zum Erbvertrag würden aber mindestens zwei Personen benötigt. Der Erbvertrag sei nur durch Beurkundung bei einem Notar wirksam.
Ein Testament könne jederzeit widerrufen werden. Eine Änderung des Erbvertrages aber nur mit allen Beteiligten.
Auch Beispiele, welche begleitenden Maßnahmen beim Tode des Erblassers durchzuführen sind, wurden genannt: Computer- Passwörter, Abonnements, Versicherungen, Bankkonten, Telefon, Fernsehen, Vereinszugehörigkeiten wurden hier genannt. Die Bezugsberechtigung, wer was zu tun hat, müsse vorher geregelt werden.
Mit Applaus danken die Zuhörer Dr. Christina Wolf für den Vortrag.