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Kitzingen
US-Streitkräfte üben im Landkreis
Bearbeitet von Andreas Fischer-Kablitz
 |  aktualisiert: 02.02.2025 02:30 Uhr

In der Zeit vom 3. Februar bis 28. Februar führt eine Einheit der US-Streitkräfte Truppenübungen mit Helikopterlandungen durch. Dabei wird der Landkreis Kitzingen beansprucht. Zum Übungsraum gehört auch das Gemeindegebiet Nenzenheim, teilt das Landratsamt Kitzingen mit. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übungen zur Tages- und zur Nachtzeit stattfinden können. Die Bevölkerung, insbesondere Spaziergänger, Jogger und Geocachern sollen sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernhalten. Jäger werden gebeten, aufmerksam zu sein, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet aufhalten wird. Außerdem weist das Landratsamt auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln ausgehen. Jeder Fund müsse umgehend der Polizei in Kitzingen gemeldet werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden oder das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Auskunft: Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart. Für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, ebenso für die ausländischen Streitkräfte. Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden, so das Landratsamt weiter. 

Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind die Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei den  Regulierungsstellen geltend zu machen.

Informationen im Internet: www.behoerdenwegweiser.bayern.de

 
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