Es war ein Unfall mit schlimmen Folgen. Im April berührte ein Autofahrer bei einem Überholversuch auf der Straße von Schwarzach nach Volkach einen Radfahrer. Der stützte auf Höhe der Gerlachshäuser Schleuse und wurde lebensgefährlich verletzt.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Autofahrer einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe (50 Tagessäze) und einem dreimonatigen Fahrverbot. Dagegen legte er Einspruch ein – und zog ihn vor dem Amtsgericht in Kitzingen schnell wieder zurück.
Verlust des Arbeitsplatzes droht
Dort ging es nicht um den Unfall selbst, sondern um die Rechtsfolgen und hier vor allem um das dreimonatige Fahrverbot. "Mein Mandant verliert seine Arbeitsstelle, wenn der Führerschein für drei Monate weg ist", begründete der Verteidiger den Einspruch. Das habe der Arbeitgeber dem 40-Jährigen klar gemacht. Das Ziel des Einspruchs sei, das Fahrverbot auf einen Monat zu reduzieren. Den könne der Außendienstler mit dem Urlaub abdecken, würde seinen Arbeitsplatz behalten und könne einen Beitrag zur Wiedergutmachung der Unfallfolgen leisten.
Es zeigte sich schnell, dass die Chancen dafür schlecht stehen. Angesichts der schweren Folgen für den 28-jährigen Radfahrer fand Richterin Patricia Finkenberger deutliche Worte. "Das bisherige Leben dieses Mannes ist vorbei", sagte sie mit Blick auf den Gesundheitszustand des Sportlers und die Spätfolgen. Der 40-Jährige habe bei strahlendem Sonnenschein und schnurgerader Straße den Radfahrer schlicht übersehen und sei ihm reingefahren.
Dringender Rat der Staatsanwältin
Die 50 Tagessätze und die drei Monate Fahrverbot seien vor diesem Hintergrund ein "Sonderangebot, das man annehmen sollte". Die Staatsanwältin sah das ähnlich und empfahl mit Blick auf die massiven Unfallfolgen "dringend", den Einspruch zurückzunehmen: "Günstiger wird es nicht", sagte sie.
Die deutlichen Worte hatten Wirkung. Nach kurzer Beratung zogen der Verteidiger und sein Mandant den Einspruch zurück. Damit bleibt es bei der Geldstrafe, den drei Monaten und den Problemen, die der Mann damit haben wird.