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Kitzingen
Unfall mit 1,9 Promille: Kleiner Riss mit schmerzhaften Folgen
Mit einem Unfall im Vollsuff beginnt die Leidensgeschichte eines Jugendlichen. Trotz allen Bemühens spürt er die Folgen bis heute. Eine Sorge nahm ihm das Gericht.
Eine Statue der Justitia (Symbolbild)
Foto: Peter Steffen, dpa | Eine Statue der Justitia (Symbolbild)
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 11.08.2020 02:10 Uhr

Der Mann war nicht ganz 18 Jahre alt, als er mit 1,9 Promille im Juni 2019 neben seinem leicht beschädigten Motorrad gefunden wurde. Er war nur leicht verletzt, hatte Schürfwunden und einen leichten Riss in der Kniekehle. Der Alkohol und die Risswunde hatten ungeahnte Folgen.

Da war einmal das Verfahren vor dem Kitzinger Jugendgericht. Weil die zu dem Unfall gerufene Polizei davon ausging, dass der junge Fahrer mit viel Alkohol unterwegs war, musste er sich dort wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten. Knapp 1,9 Promille hatte der Bluttest ergeben. Ein klarer Fall also.

Verhängnisvoll: Eistee und Wodka auf der Parkbank

Oder doch nicht ganz. Der heute 19-Jähriger ließ über seine Anwältin erklären: "Er kann sich an nichts erinnern, hatte einen totalen Filmriss." Er wisse nur: Er war im Juni 2019 mit dem Motorrad zu einem Freund in einen kleinen Ort im Landkreis gefahren. Es wurde getrunken. Dann verschwand der junge Mann, ohne ein Wort zu sagen. "Er hatte Probleme und wollte allein sein", so seine Anwältin. Ruhe fand der auf einer Parkbank, allerdings mit einer Menge Eistee und Wodka. "An die Bank kann er sich erinnern und dann wieder ans Krankenhaus", so die Anwältin. "Was dazwischen passiert ist – wir wissen es nicht." Der Angeklagte gehe davon aus, dass er das Motorrad geschoben hat. Zehn Meter seien es gewesen. Dafür sprächen die leichten Verletzungen und die minimalen Schäden am Moped.

Die andere Version trug der Staatsanwalt vor. Danach hat zwar niemand den Unfall gesehen. Ein Zeuge habe aber den Motor und ein Unfallgeräusch gehört. Der habe das Motorrad und gleich daneben den jungen Mann gefunden. Er informierte den Rettungsdienst. Damit war die Polizei im Spiel. Das Verfahren nahm seinen Lauf.

An dessen Ende stand nicht endgültig fest, ob er gefahren ist oder nicht. Nachdem Jugendrichter Wolfgang Hülle die Hintergründe erfahren hatte, schlug er die Einstellung des Verfahrens vor, gegen eine Auflage von 1800 Euro. Der Angeklagte und seine Anwältin stimmten zu, der Staatsanwalt machte mit, "wenn auch mit heftigen Bauchschmerzen".

Schmerzhaft: Krankenhauskeim sorgt für mehrere Operationen

Schmerzen ist das Stichwort. Der kleine Riss am Knie hatte heftige Folgen. "Er hat sich einen Krankenhauskeim eingefangen", sagte die Anwältin. Fünf Operationen unter Vollnarkose waren die Folgen. "Den 18. Geburtstag verbrachte er in Isolation." Die Leidensgeschichte ist die eine Seite. Der Umgang mit dem Alkohol die andere. Der damals knapp 18-Jährige habe sich nach dem Vorfall um sein Problem gekümmert. Nach knapp einem Jahr gebe es sieben Alkoholtests, alle negativ. "Ein so gezieltes Vorgehen erlebe ich bei Jugendlichen in dem Alter selten", sagte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, der dem Angeklagten auch bescheinigte: "Er läuft voll in der Spur."

Das reichte für die Einstellung des Verfahrens. Damit ist die Sache strafrechtlich vom Tisch. Offen ist, wann er an den Führerschein kommt, den er seit dem Vorfall los ist. Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist Sache der Führerscheinstelle. "Die schauen bei Promille-Werten von 1,9 genau in die Akten, Einstellung hin oder her." Da war sich der Staatsanwalt sicher. Kann also gut sein, dass vor dem neuen Führerschein noch die gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchtung (MPU) steht.

 
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