Die Stadt Marktbreit ist mit der Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet einen entscheidenden Schritt weiter: Am Donnerstagabend stimmte die Gemeinschaftsversammlung der VG Marktbreit einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit der VG Wiesentheid bei drei Gegenstimmen zu. Nötig ist diese Zustimmung, da die Verwaltungsgemeinschaften prinzipiell für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Die Überwachung selbst führen dann die Gemeinden, hier die Stadt Marktbreit, im übertragenen Wirkungskreis durch. Widerstand kam lediglich von den drei Vertretern Obernbreits, die wohl verstärkt Bußgeldbescheide für ihre Bürger in der Obernbreiter Straße und Bachgasse befürchten. Matthias Walz sah ein Problem darin, dass eine Privatfirma die Überwachung durchführt. Allerdings wird diese Firma nach Stundensätzen bezahlt, die Bußgelder bleiben bei der Stadt Marktbreit.
Weitere Punkte der Sitzung waren:
• Schon seit vielen Jahren gibt es in Marktbreit die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Hier ist die Partnerin die Stadt Dettelbach. Die Vereinbarungssatzung zwischen beiden Städten wurde nun auf den aktuellen Stand gebracht und von der Versammlung bestätigt.
• Knapp 50 000 Euro kostete im vergangenen Jahr die Umstellung der EDV der VG auf neue Computer und einen neuen Server. Wie in der Sitzung bekannt wurde, akzeptiert die VG keine Onlinebewerbungen mehr. Das ist eine Konsequenz der negativen Erfahrungen der Stadt Dettelbach vor einem Jahr mit einem Trojaner, der die EDV der Stadt einige Zeit lahmgelegt hatte. Eine weitere Konsequenz dieses Schadangriffs war die überörtliche Rechnungsprüfung, die einige Mängel im Umgang mit der EDV in Marktbreit feststellte. Diese Mängel werden behoben.
• Die Gemeinde Martinsheim verfügte bislang über keinen einen eigenen gewidmeten Raum für Trauungen. Dies hat sich nun geändert, die Versammlung stimmte zu, den Sitzungsraum in der alten Schule in Martinsheim zum „Eheschließungsort für Eheschließungen und die Begründung für Lebenspartnerschaften“ zu widmen.
• Die neue Bürgermeisterin von Segnitz, Marlene Bauer, wurde zur Standesbeamtin für Eheschließung und die Begründung von Lebenspartnerschaften berufen, die Bestellung ihres Vorgängers Rudolf Löhr wurde widerrufen.