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Prichsenstadt
Steuerhebesätze werden vorläufig angepasst
Holz aus dem Stadtwald ließ sich zuletzt gut verkaufen.
Foto: Gerhard Bauer | Holz aus dem Stadtwald ließ sich zuletzt gut verkaufen.
Gerhard Bauer
 |  aktualisiert: 25.11.2024 02:32 Uhr

Der Stadtrat billigte den Forstbetriebsplan 2025. Zur Vorstellung hatte Bürgermeister René Schlehr Stadtförster Philipp Stamm eingeladen. Stamm bezifferte den Holzeinschlag 2023 mit 1399 Festmetern (fm), allerdings mit einem mit 70 Prozent sehr hohen Schadholzanteil, entstanden durch Kiefersterben und das Auftreten des Brachtkäfers. Daher wurde auch der neue Hiebsatz von 1184 fm überschritten. Im Betriebsplan war Stamm noch von einem Minus ausgegangen, wegen guter Holzpreise konnte jedoch ein leichtes Plus erzielt werden.

Ähnlich gute Informationen brachte er für das Betriebsjahr 2024 mit. Anstelle eines negativen Ergebnisses konnte er vorläufig einen guten Ertrag bekanntgeben. Allerdings stünden noch Ausgaben für Holzernte und Bauhofeinsatz aus. Eine "schwarze Null" ist auch das Ziel für 2025, wenn der Holzmarkt stabil bleibt und Fördermittel das Landes weiter gezahlt werden.

Stamm nutzte die Gelegenheit, neue Preise für den Holzverkauf vorzuschlagen. Hartholz solle 75 Euro, Weichholz 35 Euro, Kronenholz 25 Euro pro Ster kosten, bei Selbstwerberdurchforstung 20 Euro pro Ster. Wolfgang Brosche gab zu bedenken, dass bis zu 50 Prozent des Holzes verfault und daher die Preise zu hoch seien. Er regte an, den Buchenwald einmal zu besuchen. Stamm bestätigte das, gab aber zu bedenken, dass die Einnahmen zum Schadholzausgleich reinvestiert werden sollen. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit unterstrich Schlehr, immer nur herausnehmen funktioniere nicht.

Aus einigen Preisvorschlägen nahm die Ratsrunde mehrheitlich den Vorschlag des Försters mit der Ergänzung von Alfons Saugel auf, wonach der Förster vor Ort über die Schadhaftigkeit des Holzes entscheidet.

Die Verwaltung bezifferte das Gewerbesteueraufkommen mit 942.800 Euro im Schnitt der vergangenen drei Jahre bei einem Hebesatz von 330 Prozent und regte eine Anpassung auf 380 Prozent an, damit erhöhe sich das Aufkommen um 142.850 Euro. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A (Land-/Forstwirtschaft) liegen im Mittel bei 60.980 Euro. Erste Prognosen aus den neuen Grundsteuerdaten lassen einen Rückgang auf 46.100 Euro erwarten.

Aus der Grundsteuer B (un-/bebaute Grundstücke) liegt das Aufkommen bei 302.700 Euro und könnte auf 562.600 Euro steigen. Beide Hebesätze liegen bislang bei 350 Prozent. Vorberatungen ergaben einen Gewerbesteuerhebesatz von 360 Prozent, für die Grundsteuer A von 460 Prozent und für die Grundsteuer B von 205 Prozent. Ziel ist es, in allen drei Bereichen etwa gleiche Einnahmen zu erreichen.

Einige Vorschläge, die Hebesätze gleichmäßig anzupassen und später neu festzulegen fanden keine Mehrheit. Der Stadtrat folgte schließlich doch dem Vorschlag der Verwaltung und legte die Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 auf 460 Prozent für die Grundsteuer A und 205 Prozent für die Grundsteuer B fest. Für die Gewerbesteuer wurde der Hebesatz auf 360 Prozent angehoben. Wenn genaue Zahlen vorliegen, wird erneut beraten.

Die Benutzungsgebühren für Entwässerung und Wasserversorgung müssen turnusmäßig für längstens vier Jahre neu kalkuliert werden. Bürgermeister Schlehr regte einen Zeitraum von nur zwei Jahren an, da zunächst eine Lösung für die Abwasserbeseitigung in Bimbach gefunden werden müsse. Wegen der Kosten bei zwei Kalkulationen regte Harald Rückert eine Vertagung an, die aber keine Mehrheit fand. Die Kalkulation für den Zeitraum 2027 bis 2028 wurde daher an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vergeben.

Vertagt wird hingegen die Entscheidung über die Auslagerung von Meldedaten. Sie werden derzeit im Rathaus mit dem Fachverfahren OK.EWO verwaltet und sollen an das Unternehmen AKDB ausgelagert werden. Schlehr begründete das Vorhaben mit mehr IT-Sicherheit und der Möglichkeit, dass Daten bei einem IT-Ausfall über eine andere Kommune bearbeitet werden können. Die Kosten würden sich von derzeit 3150 Euro auf 9537 Euro erhöhen. Die Entscheidung wurde jedoch vertagt.

 
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  • Stefan Deppisch
    Inhaltlich ist dieser Bericht in Bezug auf die Realsteuersätze schlicht falsch. Das Gremium ist nicht dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, wie hier beschrieben, sondern hat eigene Höhen festgelegt, abweichend vom Vorschlag der Verwaltung.
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