Rund fünf Millionen Euro muss die Stadt Volkach in den kommenden drei Jahren in die Erweiterung und Ertüchtigung ihrer Kläranlage stecken. Mit einer neuen Belebungsanlage soll den gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen werden. Weil es im nächsten Jahr bereits losgehen soll, plant die Stadt die Gründung eines Kommunalunternehmens, das die Organisation und den Betrieb der Kläranlage übernimmt.
In der Sitzung des Stadtrats am Montag informierte Rechtsanwalt Andreas Hilge die Ratsmitglieder über die Vor- und Nachteile eines Kommunalunternehmens. „Organisation kommunaler Aufgabenerfüllung – eine Herausforderung“ lautete der Titel des Vortrags des Fachanwalts für Steuerrecht von der Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH Hilge & Schwaiger.
Finanzierung über Gebühren
Bevor Hilge zu Wort kam, nannte Bürgermeister Peter Kornell (FWG) die Fakten. Die 30 Jahre alte Anlage ist an der Grenze ihrer technischen Lebensdauer angelangt. Die Sanierung der Großkläranlage sei seit zehn Jahren Thema im Stadtrat. Der Entwurf für die neue Belebungstechnik wurde bereits vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt. Nach langen Vorplanungen werde es jetzt „ernst mit der Kläranlage“. Weil Volkach die fünf Millionen Euro nicht aus der Portokasse stemmen kann, muss Fremdkapital aufgenommen werden.
Die Finanzierung soll über die Gebühren und nicht über Sonderbeiträge erfolgen. „Ein Kommunalunternehmen würde diese Investition übernehmen und den Betrieb, die Wasserversorgung sowie Energiefragen“, so Kornell. Eventuell könnten später auch die Schwimmbäder durch das Kommunalunternehmen verwaltet werden. Als möglichen Namen könnte sich das Stadtoberhaupt „Stadtwerke Volkach“ vorstellen.
Rechtsanwalt Andreas Hilge erklärte, dass ein Kommunalunternehmen eine Anstalt öffentlichen Rechts sei, wie beispielsweise eine Sparkasse. Mittlerweile gebe es solche Unternehmen von Kommunen „wie Sand am Meer“. Ein Kommunalunternehmen sei im Gegensatz zu einer GmbH nicht insolvenzfähig, weil eine Kommune als Bürge hinter den Krediten stehe. Letztlich müsste im schlimmsten Fall der Freistaat Bayern für die Rechnung aufkommen. Weitere Vorteile eines Kommunalunternehmen gegenüber der GmbH: Es kann Gebühren und Beiträge erheben und bei Transaktionen fallen keine Notarkosten an.
Kornell sieht zwei große Vorteile in der Schaffung eines Kommunalunternehmens (KU). Durch die vom städtischen Haushalt abgekoppelte Bilanz entstehe mehr Transparenz gegenüber dem Bürger. Ein Unternehmen habe außerdem bei Auftragsvergaben mehr Spielraum als die Stadt. „Gibt es auch Nachteile?“, wollte Ingrid Dusolt (BL) wissen. Als Nachteile eines KU sieht Hilge, dass der Stadtrat an Einfluss verliert und die Stadt dafür geradestehen muss, „was das Kommunalunternehmen verbockt“. Weil Hilge ein Fan des KU ist, empfahl er: „Probieren Sie das KU und wenn Sie nach drei Jahren nicht zufrieden damit sind, stampfen Sie es einfach wieder ein.“
Die Verwaltung wurde beauftragt eine Satzung zu erarbeiten, die in einer der nächsten Sitzungen auf dem Ratstisch liegen soll. Weil man im Stadtrat mit einem solchen Großprojekt keine Erfahrungen hat, will man sich einen professionellen Projektsteuerer mit ins Boot holen, der die Funktion eines Bauherrn übernimmt.
Gefahr besteht dann zukünftig darin, dass bei Erneuerung der Kläranlage zusammen mit der Trinkwasserversorgung der Stadtrat bei Haushaltsenge einen Verkauf sehr lukrativ ansehen wird.
Leute passt auf!