zurück
Laub
Stadtrat stimmt Schweinemastställen in Freilandhaltung zu
Das ist das Grundstück in Laub, auf dem die Schweinemastställe für Freilandhaltung entstehen sollen
Foto: Guido Chuleck | Das ist das Grundstück in Laub, auf dem die Schweinemastställe für Freilandhaltung entstehen sollen
Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 25.05.2021 13:42 Uhr

Ein Bauantrag zur Errichtung von vier versetzbaren Schweinemastställen für Freilandhaltung im Prichsenstädter Ortsteil Laub sorgte für eine kontroverse Debatte am Donnerstagabend im Stadtrat. Es handelt sich um das Grundstück am Ortseingang von Laub von Eichfeld kommend nach der Kreuzung auf der rechten Seite. Baurechtlich, so Bürgermeister René Schlehr im Sachvortrag, befinde es sich im Außenbereich und sei privilegiert. Zudem sei es durch eine Maschinenhalle und einen Schweinestall bereits erschlossen, und die neuen Ställe würden sich in die Umgebung einpassen.

Somit habe der Rat lediglich sein Einvernehmen zu erteilen oder auch zu verweigern, den eigentlichen Beschluss über den Bau trifft das Landratsamt. Nach eingehender Debatte erteilte der Rat mit 11:4 auch sein Einvernehmen. Doch im Ort trifft diese Freilandhaltung auf Widerstand.

Unmittelbar vor der Sitzung, so Schlehr, „hat ein Bürger seine bereits geleistete Unterschrift zurückgezogen, und mir liegt eine Liste mit 57 Unterschriften gegen die Ställe vor“. Die hätten aber, sagte Schlehr, „auf unsere Entscheidung keine Auswirkung“. Denn nachdem die Erlaubnis vom Landratsamt erteilt werden müsse, werde die Stadt in Verfahren dieser Art lediglich um eine Stellungnahme in Form eines Einvernehmens gebeten. Und diese Stellungnahme konzentriere sich eben auf die Erschließung und die Bauform. „Gegen beides können wir nichts einwenden, und Baurecht ist Grundrecht.“

Bauantrag oder immissionsschutzrechtliche Angelegenheit?

Ob es sich hier um einen Bauantrag oder eine immissionsschutzrechtliche Angelegenheit handelt, entscheidet das Landratsamt. Hinter dem sperrigen Begriff Immissionsschutzrecht steckt der Aspekt, ob ein Bauvorhaben „umweltrelevant ist oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen könnten“, heißt es im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dann sei ein Bauantrag ohnehin hinfällig, so Schlehr weiter. Unabhängig davon handele es sich aktuell um einen Bauantrag, und der müsse im Rat auch behandelt werden.

Um die Stimmung im Ort auszuloten und weitere Gespräche zu führen, beantragte Werner Hillger eine Verschiebung des Punktes in die nächste Sitzung. „Dann können wir bei einem Ortstermin mit den Bürgern und dem Antragsteller alles besprechen und nach einer Lösung suchen“, meinte er. Das könne er ja mit seinen Fraktionskollegen direkt im Ort angehen, empfahl Ratskollege Peter Eschenbacher, bei Diskussionen mit den Bürgern, und dort könne auch die Haltung der Stadt erklärt werden.

Genehmigung erteilt oder verweigert das Landratsamt

Fabian Uhl sprach sich für ein Einvernehmen aus, „wir können ja auch nicht, wenn jemand seine Garage neu überdachen will, den Antrag um drei Wochen schieben und alle Nachbarn fragen“. Auch Alfons Saugel setzte sich für das gemeindliche Einvernehmen ein. Da der Antrag des Antragstellers der „weitergehende“ war und dem zugestimmt wurde, kam Hillgers Antrag nicht mehr zur Abstimmung.

Dass das Einvernehmen mit 11:4 erteilt wurde, bedeute nicht, dass die Stadt die Ställe genehmigen würde, entgegnete Schlehr mit Nachdruck in der Bürgerfragestunde. Darin sprach ein Bürger aus Laub von „Kopfschütteln, warum das der Rat genehmigen würde“. Der Bürger, so Schlehr, möge bitte nicht diesen Eindruck im Ort vermitteln. „Die Genehmigung erteilt oder verweigert das Landratsamt, wir werden nur um eine Stellungnahme gebeten.“ Allerdings werde er in seiner Stellungnahme das Landratsamt „dringend“ auf die Unterschriftenliste und den Widerstand im Ort hinweisen.

Hinweis der Redaktion: Bei der ursprünglichen Version des Artikels war ein falsches Foto abgebildet. In der Vorbereitung der Ratssitzung war unserem Reporter versehentlich ein falsches Grundstück genannt worden. Somit hat dieser, ohne es zu wissen, das falsche Grundstück fotografiert. Das Grundstück, auf dem die Ställe für die Freilandhaltung entstehen sollen, ist das benachbarte Grundstück (siehe aktuelles Foto). Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Laub
Guido Chuleck
Alfons Saugel
Bauanträge
Bauprojekte
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bürger
Bürgermeister und Oberbürgermeister
Debatten
Ortsteil
René Schlehr
Stadträte und Gemeinderäte
Städte
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top