Nachsitzen für den Stadtrat Marktbreit: Weil sich in den Ablauf der Sitzung am 13. Dezember ein Formfehler eingeschlichen hatte, musste ein Punkt der damaligen Tagesordnung wiederholt werden. Auch wenn das Thema in knappen zehn Minuten abgehandelt war: Eigentlich war die Sitzung am Mittwoch überflüssig.
Denn dass der Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan, hier das Baugebiet Ohrenberg 2, nicht ohne vorherige Beschlussfassung der einzelnen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und von Privat gefasst werden kann, das sollte sich im Marktbreiter Stadtrat zwischenzeitlich herumgesprochen haben. Zumindest unter den Rätinnen und Räten, die als altgedient gelten und solche Verfahren bereits mehrfach hinter sich gebracht haben.
Bürgermeister übernimmt Verantwortung
Aber auch die noch nicht so lange tätigen Ratsmitglieder hätten das wissen können und hätten den Bürgermeister auf seinen Fehler aufmerksam machen können. Der nahm am Mittwochabend die Verantwortung für die Malaise auf sich und sagte: "Ich habe da etwas überlesen."
Sich zu entschuldigen, das ehrt Harald Kopp, über- oder gar nicht gelesen hatten das aber wohl auch die restlichen Räte. Denn in den Unterlagen zur Sitzung steht eindeutig: "Nach der Planungshilfe für die Bauleitplanung sind Anregungen in der Regel einzeln zu behandeln, gleichartige können zusammengefasst werden." Und dieses "einzeln zu behandeln" war eben nicht erfolgt.
Normenkontrollverfahren hätte gedroht
Das Problem: Schleichen sich in so ein Verfahren Fehler ein, dann kann ein Normenkontrollverfahren drohen. Und wer Verwaltungsleiterin Kerstin Ebert kennt, der weiß, dass sie da sehr genau ist. Lieber also einen Teil einer Sitzung wiederholen, als am Ende komplett scheitern.
Und warum die Eile und nicht waten bis zur nächsten regulären Sitzung? Auch hier gaben die Verwaltungsunterlagen von Mitte Dezember schon eine Antwort: Weil der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 gefasst werden muss. Denn das Bauleitverfahren war nach dem alten Baugesetzbuch eingeleitet worden, das neue trat in diesem Jahr in Kraft, laufende Verfahren können aber nach dem alten Baurecht bis Ende des Jahres noch abgeschlossen werden.
Also musste am Mittwochabend der am 13. Dezember gefasste Satzungsbeschluss aufgehoben und "damit alles auf Null gesetzt werden", so Kopp. Anschließend erfolgten die Beschlüsse über die insgesamt sieben Behördenanregungen und dann erneut der Satzungsbeschluss. Nach knapp zehn Minuten konnten die elf Räte und der Bürgermeister das Lagerhaus wieder verlassen.