Im Prichsenstädter Ortsteil Laub kann ein Bauwerber nach dem Willen des Stadtrats ein Tiny-House errichten. Vorausgegangen war eine kontrovers geführte Diskussion um Gleichbehandlung und um die Frage, ob der Baugrund im Innen- oder Außenbereich liegt.
Der Bauwerber möchte auf seinem Grundstück in Laub direkt im Anschluss an ein bestehendes Gebäude ein Tiny-House errichten. Da der alte Flächennutzungsplan diese Fläche, aus welchen Gründen auch immer, ausgespart hat, wird sie von der Verwaltung offiziell als Außenbereich angesehen, obwohl von Dorfgebiet eingerahmt. Bürgermeister René Schlehr sah kein Problem mit dem Vorhaben, da öffentliche Belange nicht berührt werden. Es sei eine Erweiterung eines "zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebs". Für eine sichere Erschließung werde eine Ausbauvereinbarung getroffen, informierte Schlehr den Stadtrat. Das Haus werde keine Ferienwohnung, sondern von der Familie selbst genutzt.
Zweifel im Gremium
Stadtrat Christoph Schmidt sagte, dass er sich damit schwertue, dass das Gebäude dem Betrieb diene. Allerdings sah er aufgrund der Umgebungsbebauung das Vorhaben eher im Innenbereich angesiedelt. Für seinen Stadtratskollegen Harald Rückert gab es ein ganz anderes Problem. In der Vergangenheit seien solche Vorhaben abgelehnt worden. "Wir müssen alle gleich behandeln", sagte er. Bürgermeister Schlehr erklärte, dass die Fälle nicht vergleichbar seien. Ein angesprochenes Vorhaben hätte sich komplett außerhalb der Bebauung befunden.
Wenn es eine Hausmeisterwohnung wäre, sei es in Ordnung. Aber es gebe auf dem Grundstück schon ein Wohnhaus, meinte Alfons Saugel. Eine Zersiedelung der Landschaft sah Helmut Hümmer in diesem Fall nicht. Es sei hier eher eine Abrundung. Rückert meinte, dass man auf Kosten des Bauwerbers den Flächennutzungsplan ändern sollte. Susanne Karb wünschte eine Vertagung der Entscheidung, bis geklärt sei, ob es sich um Innen- oder Außenbereich handelt. Mit dieser Frage werde sich das Landratsamt eh beschäftigen, meinte Bürgermeister Schlehr und rief zur Abstimmung auf. Mit 10:4 Stimmen erteilte der Stadtrat sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Überraschende Wendung
Nicht mehr beschäftigen musste sich der Stadtrat dagegen mit dem Antrag zur Errichtung eines Pferdeunterstandes auf einem Grundstück in Kirchschönbach. Der Bauherr wollte damit im Nachhinein die Genehmigung für einen bereits bestehenden Unterstand erhalten. Der Bürgermeister nahm den Punkt allerdings von der Tagesordnung. Denn mittlerweile hatte sich herausgestellt, dass der Eigentümer des Grundstückes keine Kenntnisse von dem Bauvorhaben hatte. Künftig werde die Verwaltung bei ähnlichen Bauanträgen prüfen, ob der Eigentümer, insofern nicht selbst Antragssteller, von dem Vorhaben weiß.