Ein Monument aus Stein, das an der Außenseite der Kirche in Kirchschönbach angebracht ist, beschäftigte den Prichsenstädter Stadtrat in seiner Sitzung. Auf der Westseite des Gotteshauses ist ein Epitaph, also ein Erinnerungsmal, angebracht, das stark verwittert ist und restauriert wird. Die Kirchenstiftung hatte bei der Stadt einen Antrag auf Zuschuss gestellt. Über die generelle Frage eines Zuschusses und über dessen Höhe, debattierte das Gremium.
Zweiter Bürgermeister Peter Eschenbacher, der die Sitzung leitete, trug zunächst den Sachverhalt vor. Das Denkmal des einstigen Standesherren Georg von Wichsenstein stammt aus dem Jahr 1608 und soll nach einer Renovierung versetzt werden. Die gesamten Kosten für das Umsetzen, Reinigen und Sichern der Steinsubstanz sind auf 9090 Euro berechnet.
Die Kirchenstiftung möchte 600 Euro an Zuwendung. Die Stadt hat jedoch angesichts ihrer Finanzlage keine Zuschüsse an Kirchen in ihrem Haushaltsplan berücksichtigt. Das sei gestrichen worden, weil zuletzt keine Anträge mehr in die Richtung vorlagen, wusste Rat Alfred Saugel. Für Stefan Deppisch stellte sich grundsätzlich die Frage, ob man solche Vorhaben unterstütze. Das Gremium legte mit acht zu fünf Stimmen einen Betrag 500 Euro fest.
Einfamilienhaus im Außenbereich - Konflikte wegen Emission?
Beraten wurde außerdem über ein Voranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses in Stadelschwarzach, im Bereich des Friedhofs und der Sportanlage. Zweiter Bürgermeister Eschenbacher wies darauf hin, dass die Fläche außerhalb der Ortsabrundungssatzung, also im Außenbereich, liege. Ein früherer Antrag sei abgelehnt worden wegen der Nähe zu den oben genannten Anlagen. Es könnten Konflikte wegen der Emission auftraten.
Einige Stadträte plädierten für eine Genehmigung des Vorhabens, auch weil es ein Lückenschluss sei. Christoph Schmidt wies darauf hin, dass das Ganze wegen seiner Lage im Außenbereich nicht zulässig sei. Einzige Möglichkeit sei, die Satzung zur Ortsabrundung anzugehen und zu ändern.
Die erforderlichen Kosten dazu, wie auch die für ein eventuell notwendiges Gutachten, müsste der Bauwerber tragen. Diesen Weg könne man sich vorstellen, so der Stadtrat. Das werde man dem Antragsteller mitteilen, hieß es. Dazu soll auch das Landratsamt gehört werden.
Deutliche Worte: Anträge müssen im Vorfeld gestellt werden
Unter Wünsche und Anträge monierten Stadträte einige Themen und wollten Auskünfte zu den jeweiligen Punkten. Auf einige konnte Sitzungsleiter Eschenbacher nicht antworten, weil er nicht vorbereitet sei.
In dem Zusammenhang wurde Wolfgang Brosche deutlich. Er verwies seine Ratskollegen darauf, ihre Anträge schriftlich und im Vorfeld zu stellen. Man müsse der Verwaltung Zeit zum Vorbereiten einräumen, sonst sei keine konstruktive Arbeit im Rat möglich. Mit Vorwürfen allein komme man nicht weiter. Brosche erinnerte, dass es Ziel des Gremiums sei, Lösungen und Ergebnisse zu erreichen.