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Kitzingen
So klappt es mit dem Sperrmüll im Landkreis Kitzingen: Was Verbraucher beachten müssen und Müllwerker erleben
Wer bei der Sperrmüllabfuhr nicht genau aufpasst, muss mit Ärger rechnen, und der Abfall bleibt womöglich stehen. Dabei sind die Regeln gar nicht so schwer.
Sperrmüll können private Haushalte im Landkreis Kitzingen zweimal jährlich kostenlos abholen lassen – nach vorheriger Anmeldung beim Entsorgungsunternehmen.
Foto: Abfallberatung Landkreis Kitzingen | Sperrmüll können private Haushalte im Landkreis Kitzingen zweimal jährlich kostenlos abholen lassen – nach vorheriger Anmeldung beim Entsorgungsunternehmen.
Viktoria Krzyszczyk
 |  aktualisiert: 26.10.2023 02:45 Uhr

Es ist 7.06 Uhr an einem Mittwochmorgen. Ein großer Berg Sperrmüll türmt sich im Garten hinter dem Zaun eines Hauses im Landkreis. Die Müllwerker halten kurz an, fotografieren den Haufen und fahren wieder weg. Den Abfallberg lassen sie stehen. So oder so ähnlich kann es ablaufen, wenn die Regeln der Abfallwirtschaft nicht eingehalten werden. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Abholung und haben nachgefragt, was die Müllwerker vor Ort bei ihren Touren durch den Landkreis schon an Kuriosem erlebt haben.

Wie läuft die Anmeldung für den Sperrmüll?

Wer sperrige Abfälle abholen lassen will, muss dies beim Entsorgungsunternehmen Knettenbrech und Gurdulic anmelden: Tel. (09321) 93 94 60. Die Abholung kann telefonisch, schriftlich oder online beantragt werden. Nach der Anmeldung dauert es maximal zwei Wochen bis zur Abholung. Den Termin erfährt der Auftraggeber per Post.

Was zählt als Sperrmüll?

Sobald der sperrige Abfall nicht mehr in die Restmülltonne passt, handelt es sich um Sperrmüll. Zudem gilt, dass Sperrabfall in haushaltsüblichen Mengen anfällt und beweglich ist. Der Sperrabfall darf aber nicht zu groß sein. Für einzelne Gegenstände gilt eine maximale Länge von zwei Metern, ein maximaler Durchmesser von einem Meter und ein Höchstgewicht von 50 Kilogramm.

Welche Menge darf herausgestellt werden?

Maximal fünf Kubikmeter Sperrmüll dürfen zur Abholung bereitgestellt werden. Wird mehr dazugepackt, verweigern die Müllwerker die gesamte Abholung. 

Wo muss der Sperrabfall abgestellt werden?

Sämtliche Gegenstände müssen vor und nicht auf dem Grundstück stehen. Fußgänger und Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden. Sperrabfall und Elektronikgeräte sollten getrennt voneinander stehen, da verschiedene Müllfahrzeuge für die Abholung zuständig sind.

Ab wie viel Uhr darf man den Sperrmüll rausstellen?

Bis spätestens sieben Uhr am Abfuhrtag muss der Sperrmüll an der Straße stehen. Das Landratsamt rät davon ab, den Sperrmüll bereits am Vorabend rauszustellen. Der Grund: Andere Menschen könnten Müll dazustellen, der nicht als Sperrmüll zählt, zum Beispiel Reifen, Fenster oder Hausmüll. In diesem Fall wird der gesamte Müll stehen gelassen, da die Müllwerker nicht wissen, von wem welcher Müll stammt. 

Gibt es Sonderregelung für körperlich eingeschränkte Menschen?

Derzeit gibt es keine Sonderhilfe. Es ist finanziell nicht möglich, die Müllwerker zu beauftragen, den  Müll herauszutragen, da die Sperrmüllabholung zweimal im Jahr kostenlos ist. Bei einer Anfrage zum Heraustragen von Sperrabfall verweist das Landratsamt auf Nachbarschaftshilfe oder auf die Möglichkeit, private Dienstleister zu beauftragen. Diese müssen in der Regel bezahlt werden. 

Welche Probleme erleben die Müllwerker?

Probleme gibt es mit Übermengen und mit Gegenständen, die nicht als haushaltsüblicher Sperrabfall gezählt werden. Beispiele sind befüllte Säcke mit Tapetenresten, Altkleider, Waschbecken, Türen und Gartenzäune.

Kam es schon zu ungewöhnlichen Vorfällen?

Die Müllwerker stoßen ab und an auf außergewöhnliche Interpretationen von Sperrmüll. Skurrile Fälle in der Vergangenheit waren, wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilte, eine Regentonne mitsamt eines Wildschweinkopfs, eine große Kühltruhe mit aufgetautem Inhalt wie Fleisch, Fisch und Gemüse oder eine verkohlte Stalleinrichtung inklusive Tierkadaver nach einem Scheunenbrand. In all diesen Fällen wurden die Abfälle stehen gelassen.

Wurde schon einmal etwas Wertvolles rausgestellt?

Hin und wieder werden versehentlich Gegenstände bereitgestellt. Bei der Abfallwirtschaft wurde bereits nachgefragt, ob der Ehering, das Fotoalbum vom Großvater oder die Rezeptsammlung der Ur-Großmutter gefunden wurde. Ein kurioser Fall war auch das Verschwinden eines neuen Kinderwagens, den eine Mutter bei einem Besuch vor dem Haus abgestellt hatte. Vor dem Haus befand sich zu dieser Zeit auch ein Haufen Sperrmüll. Als die Mutter das Haus verließ, war der Kinderwagen weg. Später stellte sich heraus, dass nicht die Müllwerker den Kinderwagen mitgenommen hatten, sondern ein Nachbar. Er hatte den Kinderwagen fälschlicherweise als Sperrmüll betrachtet und an sich genommen, um ihn seiner Enkelin zu schenken.

 
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