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Nordheim
Sind Lebendtierfallen erlaubt? Wer darf sie aufstellen? Was ist zu beachten?
Kürzlich entdeckte ein aufmerksamer Spaziergänger am Main bei Nordheim eine Lebendtierfalle, die anscheinend für Marder gestellt wurde. Er fragte bei der Naturschutzbehörde nach, ob das überhaupt erlaubt sei. Die Antwort. die er von dort bekam: Falls der Jäger eine tägliche Kontrolle zusichere, sei diese Marderfalle erlaubt.
Auf diese Falle, vermutlich eine Wippbrettfalle, stieß kürzlich ein aufmerksamer Spaziergänger am Main bei Nordheim.
Foto: Vogt | Auf diese Falle, vermutlich eine Wippbrettfalle, stieß kürzlich ein aufmerksamer Spaziergänger am Main bei Nordheim.
Andreas Stöckinger
Andreas Stöckinger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:59 Uhr

Kürzlich entdeckte ein aufmerksamer Spaziergänger am Main bei Nordheim eine Lebendtierfalle, die anscheinend für Marder gestellt wurde. Er fragte bei der Naturschutzbehörde nach, ob das überhaupt erlaubt sei. Die Antwort. die er von dort bekam: Falls der Jäger eine tägliche Kontrolle zusichere, sei diese Marderfalle erlaubt.

Der Spaziergänger wollte genaueres wissen und wandte sich deswegen an diese Zeitung, mit der Bitte, dem Ganzen nachzugehen. Zu dem Thema stellten wir einige Fragen an die zuständige Stelle für den Tierschutz am Landratsamt in Kitzingen. Diese beantwortete mit Eva Streitel die Abteilungsleiterin für Umwelt und Baurecht.

Beim Fall bei Nordheim hat sie folgende Vermutung: Dort im Bereich des Mains befinden sich einige Natur- beziehungsweise Vogelschutzgebiete. Es könne daher sein, dass die Falle zur Bekämpfung von Raubwild, zum Schutz der dortigen Vogelwelt, eingesetzt wurde, so die Abteilungsleiterin.

Generell weist sie darauf hin, dass Lebendfallen erlaubt seien. Jedoch gelten Vorschriften. Diese umfassen vor allem die Größe und Beschaffenheit der Fallen sowie die Frage, wer solche Fallen aufstellen darf. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.

Was gilt generell für die Jagd mit Lebendtierfallen?

Die Jagd mit Lebendfallen richtet sich nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Darin steht etwa zum Thema Fallen für den Lebendfang, dass diese so beschaffen sein müssen, dass eine Verletzung der gefangenen Tiere ausgeschlossen ist.

Welche Fallen sind überhaupt zulässig?

Für den Lebendfang dürfen nur Fallen mit den entsprechenden Mindestgrößen verwendet werden. Diese richtet sich nach der Größe der Tiere. Es gibt Kastenfallen, Drahtgitterfallen und Röhrenfallen, die sich je nach Größe und Tierart unterscheiden.

Welche Bestimmungen müssen die Fallen aufweisen?

Die Fallen müssen so gebaut oder verblendet sein, dass dem gefangenen Tier die Sicht nach außen möglichst verwehrt wird. Die Wiesel-Wippbrettfalle muss außerdem so konstruiert sein, dass der Fang kleinerer Tiere verhindert wird. Fallen müssen täglich regelmäßig und teilweise mehrfach am Tag kontrolliert werden.

Wann ist das erlaubt? Welche Tiere werden damit gefangen?

Die Jagdzeit für Iltisse, Hermeline, Mauswiesel ist vom 1. August bis 28. Februar und für Marder vom 16. Oktober bis 28. Februar. Füchse können ganzjährig bejagt werden. Lebendfallen gibt es je nach Größe der Tiere.

Was passiert dann mit ihnen?

Entweder werden die Tiere getötet oder an einem anderen Ort wieder freigelassen.

Ist es strafbar, eine solche Falle bewusst zu schließen?

Nach dem Bayerisches Jagdgesetz haben die Jagdschutzberechtigten, also die Revierinhaber, das Recht, Personen abzumahnen, die die Jagd durch Vergrämen des Wildes vereiteln. Das Wild "vergrämen" heißt es so zu stören, dass der Jagdausübungsberechtigte nicht zu dem von ihm erstrebten Jagderfolg, nämlich das Wild zu erlegen oder – wie in diesem Fall – zu fangen, kommen kann. Nach dem Gesetz handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße mit bis zu 1.000 Euro belegt werden, wenn der "Störer" vorher abgemahnt wurde.

Wann liegt eine Straftat vor?

Im Sinne der Jagdwilderei liegt sie dann vor, wenn jemand unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Passant das gefangene Tier tötet.

Wer darf die Fallen aufstellen?

Nur Jäger mit entsprechendem Besuch eines Fallenlehrgangs sind berechtigt, die Jagd mit Fallen auszuüben.

 
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  • otmar-faber@t-online.de
    Unangemessene Ausdrucksweise.
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  • manfred-englert@hotmail.de
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  • tilgners
    Die Welt da draußen ist nicht Natur, sondern eine Kulturlandschaft. Hier einfach mal Fakten bzw. Realität neben Disney.
    Fallenjagd ist wichtig und Artenschutz!
    https://youtu.be/nSvXCpQBUA8
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  • rudiratlos
    ist nicht erkennbar ob die Falle fängisch ( scharf ) gestellt ist,
    ist auf jeden Fall eine Lebendfalle,
    zuständig und verantwortlich ist der dortige Jagdpächter,
    der sollte die Falle kennen,
    eindeutig hat der Osterhase dort ein paar Eier versteckt,
    oder legt ein ausgebüxtes Huhn dort seine Eier ab,
    wo krabbelt den der aufmerksame Spaziergänger überall rum,
    muss der das?? darf der das?? Naturschutz geht anders,
    Herr Lehrer ich weiß was.......... im Keller brennt Licht,
    bei ein wenig Aufmeksamkeit krabbelt man nicht im Gebüsch rum,
    Fallen werden nicht an zugänglichen Wegen gestellt,

    Naturschutz,- Vogelschutz Gebiet,
    warum denn nur?????,
    das jeder dem Kiebitz und der Rohrdommel ihre Nester kontrolliert??

    auf dem Bild das ist keine Wippbrett Falle,
    Horrido
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  • thomashemmerich@web.de
    Wäre es nicht sinnvoll, den Ort der Fallen dokumentieren und der Behörde melden zu müssen. Ist dies nicht der Fall, woher soll man dann wissen, ob die Falle rechtmäßig aufgestellt oder von einem Wilderer betrieben wird.
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  • martin-neuner@outlook.de
    Die Füchse können ganzjährig bejagt werden, haben im März - April Setzzeit und werden deshalb nicht bejagt. Ob die Falle fängig gestellt ist sieht man nicht. Die Fallen bleiben stehen und werden mit Futter beschickt um nach Ende der Schonzeit zu fangen. Wenn man andere Tiere und Vögel will muss geholfen werden.
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  • geofuchs
    Nach dem Artikel handelt es sich um eine Marderfalle.
    Wenn ich ihren Kommentar richtig verstehe ist es möglich, dass die Falle zwar mit Futter bestückt wird aber nicht "scharf" gestellt ist. Das heißt die Tiere werden bis zum 16. Oktober (Beginn der Jagdzeit) angelockt und gefüttert, um sie dann zu fangen.
    Die Logik erschließt sich mir nicht, wie so einiges im Jagdrecht.
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  • rudiratlos
    der Marder ist nicht blöd, das ist keine Marderfalle, überleg mal wie viele Neozoten, Waschbär, Marderhund, Nutria da unterwegs sind, da gibt es keine Vogelnester mehr mit den Kollegen,
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  • jebusara@web.de
    Wenn die Falle kürzlich entdeckt wurde ist die ausserhalb der genehmigten Zeit also auf jeden Fall illegal. Ich hoffe es wird zumindest der Versuch unternommen den Fallensteller zu ermitteln und entsprechend abzustrafen.
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