Weshalb die drei Jugendlichen einen behinderten 19-Jährigen so schwer gequält haben – das ist auch nach der Verhandlung am Jugendschöffengericht in Kitzingen am Dienstag unklar. Es war wohl eine Tat, die sich aus der Dynamik einer Jugendclique heraus entwickelt hat, meinte Richter Wolfgang Hülle nach dem Prozess gegenüber dieser Redaktion. Ein klares Tatmotiv sei für das Gericht nicht zu erkennen gewesen, ebenso wenig ein eindeutiger sexueller Anlass oder eine sadistische Veranlagung.
Geständnis vor Gericht
Während der Verhandlung, von der das Gericht die Öffentlichkeit zum Schutz der jugendlichen Angeklagten ausgeschlossen hatte, legten die drei jungen Frauen ein Geständnis ab, berichtet Hülle, ohne auf Details einzugehen. Die Mädchen – zur Tatzeit im November 2017 eine 14-Jährige und zwei 16-Jährige – hatten den 19-Jährigen laut Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg auf einer Matratze gefesselt, ihn ausgezogen und sexuell genötigt. Das Ganze geschah in einem Partyraum im Landkreis Kitzingen in einem privaten Umfeld, nicht etwa in einer Einrichtung, schildert der Richter.
Wer gefilmt hat, blieb unklar
Eine der Angeklagten hatte die Tat mit ihrem Handy gefilmt, etwa 20 Minuten lang, bis ein Unbeteiligter hinzukam und das Trio von seinem Opfer abließ. Welche der Jugendlichen filmte, das sei vor dem Jugendschöffengericht unklar geblieben, erklärt der Vorsitzende Richter. Die jungen Frauen hätten angegeben, sich nicht erinnern zu können..
Für das Strafmaß spielte es keine Rolle. Wegen ihrer gemeinschaftlich begangenen Tat verurteilte das Gericht die drei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit besonders schwerer sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs einheitlich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr. Die Strafe wurde ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Die heute 17, 18 und 19 Jahre alten Jugendlichen waren nicht vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und drei Monate plädiert. Die Verteidigung hatte gefordert, es bei Hilfsdiensten oder Geldauflagen für die Angeklagten zu belassen.
was (Un)Menschen noch tun müssen, um eine entsprechende Antwort des Rechtsstaates auszulösen.
Mehrere Personen überwältigen eine einzelne (evtl. gar noch hilflose?), foltern sie, vergehen sich an ihr, filmen die Tat, vor Gericht nicht wirklich Reue, sondern nur zugeben was man nicht abstreiten kann - und dann ein Jahr auf Bewährung.
Das ist de facto ein Freispruch für eine Tat, bei der eigentlich jedem normalen Menschen die Haare zu Berge stehen müssten.
Pädagogische Wirkung?
"Du kannst mit deinen Mitmenschen machen was du willst, ohne dass dir dafür irgendwas passiert."
Da ist der tägliche Respektverlust vor Mitmenschen, Unfallhelfern, Polizei etc. doch vorprogrammiert.
Und, wie geht es für den von diesem Verbrechen(!) betroffenen Jugendlichen weiter? Wer hilft ihm, diese Tat zu verarbeiten, sein Leben in den Griff zu kriegen, über die empfundene Hilflosigkeit, Scham, Schmerzen hinwegzukommen?
In D haben es echt die Verbrecher besser als ihre Opfer.
wobei ich davon überzeugt bin, dass diese Bewährungs"strafe" für alle Beteiligten NICHTS bringen wird.
Den jugendlichen Straftäterinnen deswegen, weil ich nichts erkennen kann, wie man ihnen für das weitere Leben auf die Sprünge helfen will. Da wäre mMn das Einrücken in eine Strafhaft unter psychosozialer Betreuung und obligatorischer Weiterbildung gescheiter gewesen.
Und für den Betroffenen auch nicht, denn was ihn angeht, vermisse ich (u. a.) jede "Randbemerkung" bzgl. professioneller psychotherapeutischer Betreuung o. ä., und wenn er Pech hat, kann er seinen Peinigerinnen jeden Tag wieder begegnen.
Dieser Staat nimmt für sich das Gewaltmonopol in Anspruch, versagt aber komplett bei der Aufgabe, gewalttätige Übergriffe angemessen zu ahnden, geschweige denn den Opfern wirkungsvoll zu helfen (da braucht es dann wieder Privatinitiative w. z. B. den Weißen Ring).
Kein Wunder wenn Verbrecher gern nach Deutschland wollen (Vorsicht - ein wenig Sarkasmus).
Man sollte sich informieren, das überharte Urteile vor allem die Rückfallquote erhöhen.
Ein Urteil sollte angemessen und auf Bestrafung, nicht auf Rache aus sein.
In so jungen Alter würde eine saftige Geldstrafe verbunden mit einer Menge Sozialstunden vermutlich mehr weh tun und zum Nachdenken über die Tat anregen. Nachhaltiger wären sicher auch zwei Jahre Party- und/oder Alkoholverbot (falls die Tat in Verbindung mit Alkoholkonsum oder einer Party stand).
Offensichtlich bewirken sechs Jahre Jurastudium nicht nur ein umfassendes Wissen sondern manches Mal auch eine gewisse Abgehobenheit vom "normalen" Volk und eine fehlende Kreativität bei der Suche nach einer Strafe - wieder eine Chance vertan...