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Kitzingen
Sexuelle Nötigung: Kitzinger Jugendgericht verurteilt Trio
Die Mädchen waren 14 und 16, als sie einen behinderten 19-Jährigen quälten. Ihre Tat filmten sie per Handy. Das Gerichtsurteil war klar - anders als der Anlass zur Tat.
Eine Statue der Justitia (Symbolbild)
Foto: Arne Dedert, dpa | Eine Statue der Justitia (Symbolbild)
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 16.02.2024 07:07 Uhr

Weshalb die drei Jugendlichen einen behinderten 19-Jährigen so schwer gequält haben – das ist auch nach der Verhandlung am Jugendschöffengericht in Kitzingen am Dienstag unklar. Es war wohl eine Tat, die sich aus der Dynamik einer Jugendclique heraus entwickelt hat, meinte Richter Wolfgang Hülle nach dem Prozess gegenüber dieser Redaktion. Ein klares Tatmotiv sei für das Gericht nicht zu erkennen gewesen, ebenso wenig ein eindeutiger sexueller Anlass oder eine sadistische Veranlagung.

Geständnis vor Gericht

Während der Verhandlung, von der das Gericht die Öffentlichkeit zum Schutz der jugendlichen Angeklagten ausgeschlossen hatte, legten die drei jungen Frauen ein Geständnis ab, berichtet Hülle, ohne auf Details einzugehen. Die Mädchen – zur Tatzeit im November 2017 eine 14-Jährige und zwei 16-Jährige – hatten den 19-Jährigen laut Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg auf einer Matratze gefesselt, ihn ausgezogen und sexuell genötigt. Das Ganze geschah in einem Partyraum im Landkreis Kitzingen in einem privaten Umfeld, nicht etwa in einer Einrichtung, schildert der Richter.

Wer gefilmt hat, blieb unklar 

Eine der Angeklagten hatte die Tat mit ihrem Handy gefilmt, etwa 20 Minuten lang, bis ein Unbeteiligter hinzukam und das Trio von seinem Opfer abließ. Welche der Jugendlichen filmte, das sei vor dem Jugendschöffengericht unklar geblieben, erklärt der Vorsitzende Richter. Die jungen Frauen hätten angegeben, sich nicht erinnern zu können..

Für das Strafmaß spielte es keine Rolle. Wegen ihrer gemeinschaftlich begangenen Tat verurteilte das Gericht die drei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit besonders schwerer sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs einheitlich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr. Die Strafe wurde ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Die heute 17, 18 und 19 Jahre alten Jugendlichen waren nicht vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und drei Monate plädiert. Die Verteidigung hatte gefordert, es bei Hilfsdiensten oder Geldauflagen für die Angeklagten zu belassen.

 
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  • H. H.
    Man fragt sich da wirklich

    was (Un)Menschen noch tun müssen, um eine entsprechende Antwort des Rechtsstaates auszulösen.

    Mehrere Personen überwältigen eine einzelne (evtl. gar noch hilflose?), foltern sie, vergehen sich an ihr, filmen die Tat, vor Gericht nicht wirklich Reue, sondern nur zugeben was man nicht abstreiten kann - und dann ein Jahr auf Bewährung.

    Das ist de facto ein Freispruch für eine Tat, bei der eigentlich jedem normalen Menschen die Haare zu Berge stehen müssten.

    Pädagogische Wirkung?

    "Du kannst mit deinen Mitmenschen machen was du willst, ohne dass dir dafür irgendwas passiert."

    Da ist der tägliche Respektverlust vor Mitmenschen, Unfallhelfern, Polizei etc. doch vorprogrammiert.

    Und, wie geht es für den von diesem Verbrechen(!) betroffenen Jugendlichen weiter? Wer hilft ihm, diese Tat zu verarbeiten, sein Leben in den Griff zu kriegen, über die empfundene Hilflosigkeit, Scham, Schmerzen hinwegzukommen?

    In D haben es echt die Verbrecher besser als ihre Opfer.
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  • H. H.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • J. S.
    Das Urteil war wegweisend. Damit meine ich, dass das Opfer jetzt in einem Zivilprozess auf z.B. Schmerzensgeld klagen kann. Bei einem "Sieg" trugen die beklagten "Girls" auch diese Prozesskosten und die Anwaltskosten. Da käme einiges zusammen.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Ziemlich hartes Urteil. In dem Alter schon vorbestraft zu sein ist ein gewaltiger Klotz am Bein für das weitere Leben.
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  • H. H.
    Ist es - @ Arcus -

    wobei ich davon überzeugt bin, dass diese Bewährungs"strafe" für alle Beteiligten NICHTS bringen wird.

    Den jugendlichen Straftäterinnen deswegen, weil ich nichts erkennen kann, wie man ihnen für das weitere Leben auf die Sprünge helfen will. Da wäre mMn das Einrücken in eine Strafhaft unter psychosozialer Betreuung und obligatorischer Weiterbildung gescheiter gewesen.

    Und für den Betroffenen auch nicht, denn was ihn angeht, vermisse ich (u. a.) jede "Randbemerkung" bzgl. professioneller psychotherapeutischer Betreuung o. ä., und wenn er Pech hat, kann er seinen Peinigerinnen jeden Tag wieder begegnen.

    Dieser Staat nimmt für sich das Gewaltmonopol in Anspruch, versagt aber komplett bei der Aufgabe, gewalttätige Übergriffe angemessen zu ahnden, geschweige denn den Opfern wirkungsvoll zu helfen (da braucht es dann wieder Privatinitiative w. z. B. den Weißen Ring).

    Kein Wunder wenn Verbrecher gern nach Deutschland wollen (Vorsicht - ein wenig Sarkasmus).
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  • M. B.
    Die richtige Strafe wäre gewesen die Täter min 4 Wochen in einem Pflegeheim für Behinderte arbeiten zu lassen. Das bewirkt mehr als jede Geld und Bewährungsstrafe.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Wieder so viele Hobby-Juristen die das Deutsche Strafrecht mit einem Rechefeldzug verwechseln. Für manche zählt Rache mehr als ein angemessenes Urteil mit der Chance zur Rehabilitierung.

    Man sollte sich informieren, das überharte Urteile vor allem die Rückfallquote erhöhen.
    Ein Urteil sollte angemessen und auf Bestrafung, nicht auf Rache aus sein.
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  • R. D.
    Ich kann keine Bestrafung erkennen. Sie sind zuhause und führen ihr Leben weiter wie bisher. Das Opfer ist deutlich härter bestraft.
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  • J. F.
    Ob der Richter auch bei männlichen Jugendlichen "per Order di Mufti" einen "sexuellen Anlass oder eine sadistische Veranlagung" ausgeschlossen hätte??? Ich tippe auf einen blinden Fleck, Wunschdenken, unschuldigen Blick und Augenklimpern.
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  • R. D.
    Wieder so ein mildes und wirkungsloses Urteil. In Deutschland zählt der Täter mehr als das Opfer, oder?
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  • P. K.
    Keine Psychiatrie für diese total irren Mädels? Das kann doch nur schlimmer werden.
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  • M. S.
    toll zwei Jahre Bewährung d.h. die Täterinnen spüren keine unmittelbaren Konsequenzen und es ist auch nur schwer vorstellbar das sie sich in den nächsten beiden Jahre etwas zu Schulden kommen lassen welches sie letztlich hinter Gittern bringt.

    In so jungen Alter würde eine saftige Geldstrafe verbunden mit einer Menge Sozialstunden vermutlich mehr weh tun und zum Nachdenken über die Tat anregen. Nachhaltiger wären sicher auch zwei Jahre Party- und/oder Alkoholverbot (falls die Tat in Verbindung mit Alkoholkonsum oder einer Party stand).

    Offensichtlich bewirken sechs Jahre Jurastudium nicht nur ein umfassendes Wissen sondern manches Mal auch eine gewisse Abgehobenheit vom "normalen" Volk und eine fehlende Kreativität bei der Suche nach einer Strafe - wieder eine Chance vertan...
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  • J. S.
    Der Richter hatte richtig geurteilt! Denn jetzt sind die drei "Girls" vorbestraft. Bei einer Geldstrafe wären sie das nämlich nicht. Saftige Geldstrafe? Woher das Geld nehmen, "wenn nicht stehlen"?, Eltern. Wer sollte denn dies alles machen und überwachen? Die Sozialarbeiter haben mehr als genug zu tun. Übrigens sassen da sicher auch zwei ehrenamtliche Richter am Richtertisch und die drei haben sich auch über das Urteil beraten. Fazit: Es wurden keine Chance vertan. Richter und Staatsanwalt waren und sind Profis. Auch wenn manche zweifeln: "Von nix, kommt nix!"
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  • J. F.
    "Ein klares Tatmotiv sei für das Gericht nicht zu erkennen gewesen, ebenso wenig ein eindeutiger sexueller Anlass oder eine sadistische Veranlagung." --- Die Urteilskraft des Richters in allen Ehren. Aber ohne ein klitzekleines Stückchen Sadismus ist das Geschehen für mich kaum vorstellbar. "Eine Tat, die sich aus der Dynamik einer Jugendclique heraus entwickelt hat." --- Sollte da nicht die "Dynamik" verurteilt werden - und das Trio infernal freigesprochen? --- Auch das "Geständnis" kann wohl kaum strafmildernd berücksichtigt werden. Gestanden wurde doch offenbar nur, was die 'Intelligenzbestien' 20 Minuten lang per Handy-Video gerichtsverwertbar dokumentiert haben - schon bei der Frage nach der 'Kamerafrau' setzten schon wieder 'Erinnerungslücken' ein ...
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  • R. B.
    Und wieder geht Täterschutz vor Opferschutz, aber darüber muss man sich in Deutschland nicht mehr wundern, es ist Normalität geworden. Künftig wird man Möglichkeiten beim Opfer suchen, wie sie oder er die Tat hätte verhindern können. Ein Land, welchem man beim Verblöden zusehen kann.
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  • J. F.
    Ein Richter, der von " sadistische Veranlagung" spricht, weckt starke Zweifel an seinem Durchblick. Sadismus ist doch keine "Veranlagung", wie Haar- oder Augenfarbe. Profi hin oder Profi her.
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