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Segnitz: Ausbau der A 7 beschäftigt die Gemüter
Die Marktbreiter Autobahnbrücke soll abgerissen und erneuert werden. Die darunterliegenden Segnitzer Gärtnereien befürchten, dass sie hohe Belastungen durch Staub und Schwerlastverkehr erleiden werden.
Foto: Regina Sterk | Die Marktbreiter Autobahnbrücke soll abgerissen und erneuert werden. Die darunterliegenden Segnitzer Gärtnereien befürchten, dass sie hohe Belastungen durch Staub und Schwerlastverkehr erleiden werden.
Regina Sterk
Regina Sterk
 |  aktualisiert: 17.09.2023 02:46 Uhr

Die nächste Großbaustelle im Landkreis Kitzingen wirft ihre Schatten voraus: Für den Ausbau der A 7 wurde das Planfeststellungsverfahren eröffnet und im Segnitzer Gemeinderat diskutiert. Die Marktbreiter Autobahnbrücke soll abgerissen und erneuert werden. Das wird Lärm, Schwerlastverkehr und Staub mit sich bringen. Vor all dem versucht sich die Gemeinde zu schützen.

Bürgermeister Peter Matterne kam zuversichtlich aus einer Besprechung mit der Autobahndirektion: So soll der gesamte Bauverkehr über Behelfsauffahrten, aber nicht über die Gemeinde geleitet werden. Allerdings: Eine Sicherung der Fußgänger im Ort etwa durch eine Ampel ist nicht vorgesehen und auch der gewünschte Lärmschutz auf der Brücke wird nicht aufgebracht.

EU-Recht schiebt einen Riegel vor

Da es hier aber einen Suizid-Schutz geben soll, ist die Hoffnung der Segnitzer, dass dieser auch den Lärm etwas abmildern wird. Dem Wunsch einiger Gärtner, dass der Abtransport staubgeschützt in geschlossenen Lkw erfolgt, kommt die Bauleitung ebenfalls nicht nach. Vor allem diesen Punkt hätte das Gremium gerne anders gesehen: Verstaubter Salat verkauft sich eben nicht gut. Matterne erklärte, während der Bauphase seien regelmäßige Besprechungen mit der Bauleitung geplant, um so auf kurzem Weg Unstimmigkeiten klären zu können. Der Gemeinderat stimmte dem Ersatzneubau grundsätzlich zu, mit den genannten Einschränkungen.

Weiteres Thema war das Wohnbaugebiet "Am Schindäcker III". Hier hatte die Gemeinde vor, die Planungen im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes machte dies nun zunichte: Hier wurde festgestellt, dass der dazugehörige Paragraph 13b des Baugesetzbuches nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Dieser hätte erlaubt, unter bestimmen Umständen auf die Umweltprüfung zu verzichten. Nun müssen die Segnitzer ihr Baugebiet nun einer solchen Prüfung unterziehen.

Im Gemeinderat kam deshalb erheblicher Unmut auf. Nach Meinung einiger Mitglieder hätte das Verfahren schon längst abgeschlossen sein müssen. Immer wieder kam es zu Verzögerungen aus diversen Gründen. Herbert Müller brachte es auf den Punkt: "Jahrelang ging nichts vorwärts, jetzt haben wir den Salat."

Zuschuss für den TV Segnitz

Es half aber alles nichts, der Beschluss für die Überführung ins Regelverfahren musste gefasst werden. Zugleich wurde ein Planungsbüro mit der Umweltprüfung beauftragt. Peter Matterne erklärte außerdem, dass das Vergabeverfahren für die Bauplätze nach einem Punktesystem nicht durchgeführt werden könne, das habe die Verwaltung mitgeteilt. Stattdessen sollen die Plätze verlost werden, ein Teil sei aber Segnitzern vorbehalten.

Beschlossen wurde außerdem, dem Turnverein für Sanierungsarbeiten an der Halle einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten auszuzahlen.

 
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