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Kitzingen
Schüsse mit Schreckschuss-Pistole und Drohungen: Wildwest im Steigerwald
Ein 19-Jähriger war vor einem Jahr völlig von der Rolle: Beim "Geldeintreiben" kam auch eine Scheckschusswaffe zum Einsatz. Jetzt saß er vor der Jugendrichterin.
Eine Schreckschuss-Pistole – hier ein Symbolbild – kam zum Einsatz, als ein 19-Jähriger geliehenes Geld von einem Kumpel zurückhaben wolle.
Foto: Oliver Killig, dpa | Eine Schreckschuss-Pistole – hier ein Symbolbild – kam zum Einsatz, als ein 19-Jähriger geliehenes Geld von einem Kumpel zurückhaben wolle.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 30.12.2024 02:31 Uhr

19 Jahre lang war alles in Ordnung: Dann hat der angehende Handwerker die Ausbildung kurz vor der Prüfung hingeschmissen, den Führerschein nicht fertig gemacht. Er hat sich von der Freundin getrennt, Drogen genommen, ist von Zuhause "geflüchtet". Er lebte auf der Straße und übernachtete bei Kumpeln. Dann kam ein fast filmreifer Auftritt als "Geldeintreiber" und der Einsatz einer Schreckschusswaffe. Danach wurde es wieder ruhig. Er hat einen Job, lebt wieder zuhause, alles in Ordnung.

Fast zumindest. Der Auftritt an einem Augustabend 2023 in einer kleinen Steigerwaldgemeinde hat den Heranwachsenden jetzt noch einmal eingeholt. Er fand sich auf der Anklagebank des Jugendgerichts in Kitzingen wieder und musste sich gleich zwei Anklageschriften anhören: Einmal wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel. In der kurzen, aber "wilden Zeit" vor gut einem Jahr war er zweimal mit Amphetamin und anderen Drogen erwischt worden.

"Gangstermäßig als Geldeintreiber"

Dann war da die "größere Baustelle", wie Jugendrichterin Patricia Finkenberger die angeklagte vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung und das "unerlaubte Führen einer Schusswaffe" nannte. Laut Anklage hatte der 19-Jährige einem Kumpel, bei dem er zeitweise unterkam, 1000 Euro geliehen. Als der das Geld zurückhaben wollte und das nicht so schnell klappte wie er sich das vorstellte, hat der "gangstermäßig als Geldeintreiber" seinen Aufritt hingelegt, so ein Zeuge.

Und das lief so ab: Er trat gegen die Terassentür des Schuldners. Als dieser rauskam, gab es einen Faustschlag ins Gesicht. "Dann hat er die Knarre gezogen und bumm, bumm, puff, peng", so schildert es ein Zeuge.

"Das geht gar nicht, wir sind nicht im wilden Westen", bekam er von der Richterin für seinen Auftritt zu hören. Das sah der 19-Jährige ein. Er räumte alles ein, wobei das mit dem Faustschlag nicht geklärt werden konnte. Der Zeuge wollte oder konnte sich nicht so richtig erinnern.

Vier Monate von der Rolle

"2023 war kein gutes Jahr für den Angeklagten", stellte die Jugendgerichtshilfe fest. Innerhalb von vier Monaten sei schief gegangen, was schiefgehen kann. Vorher und nachher sei nichts passiert. Deshalb der Vorschlag: Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage.

Eine Einstellung wurde es dann auch. Wobei der junge Mann mit 500 Euro gut wegkam. Als "äußerst gnädig" bezeichnet die Richterin einen entsprechenden Antrag der Staatsanwältin. "Ich hätte locker das Doppelte vorgeschlagen", so Finkenberger. Sie beließ es aber bei den 500 Euro, als Preis für die Monate, in denen er völlig von der Rolle war.

 
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