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Münsterschwarzach
Schüler-Redakteure fragen nach: Wegen Kirchenasyl ins Gefängnis?
Äbtissin Mechthild Thürmer stellt sich den Fragen der  Schülerzeitungsredakteure des EGM.
Foto: Reinhard Klos | Äbtissin Mechthild Thürmer stellt sich den Fragen der Schülerzeitungsredakteure des EGM.
Bearbeitet von Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 24.02.2021 02:14 Uhr

"Ich hätte nicht gedacht, dass man bestraft werden kann, wenn man anderen Menschen hilft", sagt Äbtissin Mechthild Thürmer im Gespräch mit PEERplus, der Schülerzeitung des Egbert-Gymnasiums (EGM). Die Jungjournalisten hatten sie laut einer Pressemitteilung des Gymnasiums zum Streit um das Thema "Kirchenasyl" befragt. Mutter Mechthild, Äbtissin der Benediktinerinnen-Abtei "Maria Frieden" von Kirchschletten bei Bamberg, wird sich vor Gericht verantworten müssen, weil sie im konkreten Fall drei Asylbewerberinnen, die abgeschoben werden sollten, in die Obhut ihres Klosters aufgenommen hat. Ihr droht sogar eine Gefängnisstrafe, heißt es in der Mitteilung des EGM.

Mutter Mechthild schilderte gegenüber den PEER-Redakteuren die Schicksale, die die drei Frauen erleben mussten. Dabei ging es unter anderem um Vergewaltigung, Zwangsprostitution und Gewalt. Wegen dieser menschenunwürdigen Behandlung sei eine Abschiebung nicht zumutbar gewesen, und deshalb habe sie ihre Hilfe angeboten. Ihre christlich-benediktinische Prägung spiele dabei sicher eine Rolle, allerdings eher im Hintergrund: "Ich habe nicht gleich an den barmherzigen Samariter gedacht. Es ging vielmehr darum: Ein Mensch brauchte Hilfe, und ich habe sie im Rahmen meiner Möglichkeiten gewährt. Das würde man doch von jedem Menschen erwarten, auch außerhalb des Klosters."

Widerspruch führt zu Prozess vor Gericht

Post von der Staatsanwaltschaft hatte Mutter Mechthild schon häufiger bekommen, immerhin gewährte sie schon über 30 Personen Kirchenasyl. Während diese Verfahren in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden, änderte die Staatsanwaltschaft der Pressemitteilung zufolge im Frühjahr 2020 ihr Vorgehen: Eine Strafe von 2500 Euro wurde verhängt. Weil Mutter Mechthild Widerspruch einlegte und nicht zahlen wollte, sollte es zum Prozess kommen. Der Termin dafür wurde allerdings, wohl auch wegen der Corona-Pandemie, mehrmals verschoben und steht noch aus. Doch trotz dieser Ungewissheit zeigt sich die Äbtissin unbeeindruckt: "Ich kann gut schlafen, ich habe keine Angst."

In der Schülerzeitungsredaktion des EGM sei schon im Vorfeld des Gesprächs viel über Mutter Mechthilds Position diskutiert worden, ist der Pressemitteilung zu entnehmen. Auf der einen Seite fordere der Rechtsstaat die Gleichheit vor dem Gesetz, auf der anderen Seite stehe die Berufung auf das eigene Gewissen als letzter Instanz des Handelns. Auf dieses Problem angesprochen, gab Mutter Mechthild zu bedenken, dass es trotz notwendiger, allgemeiner Regeln einzelne Härtefälle gebe, die durch die staatliche Prüfung zu wenig gewürdigt werden. "Für sie muss es noch einen geschützten Kirchenraum geben."

Wer sich bewährt hat, der sollte bleiben dürfen

Mutter Mechthild räumte ein, dass sich in ihrem Kloster auch schon Personen gemeldet hätten, bei denen sie keine besondere Härte erkennen konnte und die sie dann auch nicht aufnahm. Andererseits blickt sie auf sehr viele positive Erfahrungen zurück und sieht in der Frage, ob sich Menschen integrieren wollen, einen Schlüssel für die künftige Migrationspolitik: "Wir brauchen ja in ganz vielen Bereichen junge, motivierte Mitarbeiter – in der Pflege, im Handwerk, in der Landwirtschaft. Warum finden wir da nicht einen Weg, dass wir die Asylsuche mit der nötigen Arbeitsmigration verbinden?", wird die Nonne, die sich auch eine Form der Bewährung vorstellen könnte, zitiert: "Wer sich hier im Kloster über Wochen und Monate eingegliedert hat, den könnten wir für einen weiteren Aufenthalt empfehlen."

Äbtissin Mechthild Thürmer stellt sich den Fragen der  Schülerzeitungsredakteure des EGM.
Foto: Reinhard Klos | Äbtissin Mechthild Thürmer stellt sich den Fragen der Schülerzeitungsredakteure des EGM.
 
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  • M. B.
    Wieso kann eine Person, ob jetzt Ordensfrau oder nicht, entscheiden, wer hier seinen Asylantrag abwarten kann, bzw. im Land bleiben kann, oder nicht. Wir sind ein Rechtsstaat und haben Gesetze, die für jeden gelten, auch für Christen oder Ordensfrauen. Dass es den ein oder anderen Fall gibt, den man diskutieren kann (und nur das!) sei dahingestellt, aber jemanden vor einer Abschiebung "schützen" ist klar rechtswidrig und muss aufhören. Die Kirche hat keine Sonderrechte diesbezüglich und darf sie auch nicht haben, es sei denn, sie möchte für eine bestimmte Person eine Bürgschaft übernehmen und für diese aufkommen. Sich aber den Mantel des Christentumes umhängen und die gesamte Gemeinschaft dafür zahlen lassen, ist nach meiner Auffassung mehr als scheinheilig!
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  • G. R.
    Mutter Mechthild räumte ein, dass sich in ihrem Kloster auch schon Personen gemeldet hätten, bei denen sie keine besondere Härte erkennen konnte und die sie dann auch nicht aufnahm. Mutter Mechthilde bestimmt also was gerecht ist, das ist ja sehr Interesant.Sie spielt also Gott
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