Seit 2019 gibt es für das Baugebiet Schlossgrund in Rödelsee einen genehmigten Bebauungsplan. Dagegen hat das benachbarte Weingut Weltner eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Zweck des Ganzen ist, das Weingut in seinem Bestand zu sichern und in seiner Entwicklung nicht einzuschränken. Angebote der Gemeinde und Wünsche des Weingutes waren bislang nicht unter einen Hut zu bekommen. Jetzt hat der Rechtsanwalt der Gemeinde Stellung zu der nach Monaten nachgereichten Begründung der Klage bezogen – mit der Botschaft an die Bauwerber: "Solange der Bebauungsplan nicht für unwirksam erklärt wird, kann dort gebaut werden."
Der Münchner Rechtsanwalt Gregor Schneider erinnerte vor rund 60 Zuhörern bei einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Saal des Löwenhofes an das Jahr 2013, als der Beschluss für das Baugebiet Schlossgrund gefallen ist. Erst 2019 stand dann der Bebauungsplan.
Unklar, wann und wie das Gericht entscheidet
Viel Zeit, weswegen Schneider das Fazit der 48-seitigen Klagebegründung herauspflückte. Dieses laute: "Hektik kann kein Ratgeber sein", ein Zitat, das aus einem Fußballmagazin entnommenen worden sei. Es sei ein "zweitklassiges Zitat", meinte Schneider, denn von Hektik im Verfahren könne keine Rede sein, da es seit 2013 laufe.
Die Frage, ob die Normenkontrollklage denn Erfolg haben könnte, beantwortete Schneider damit, dass dies am Gericht hänge. Beachtliche Fehler sieht er in der Angelegenheit nicht. Angeführte Punkte wie Artenschutz prüfe das Gericht und dass eine fehlerhafte Internetdarstellung ins Gewicht falle, glaube er nicht. Die Ausweisung als Dorfgebiet sei begründet, auch die Notwendigkeit eines Baugebiets sei nachgewiesen. Bürgermeister Burkhard Klein ergänzte, dass tagesaktuell 55 Bauwerber auf der Warteliste stünden, die in Rödelsee bauen möchten.
Er informierte auch, dass gegen eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Klage eingereicht worden sei. Er sei überrascht, warum man sich nur gegen ein Bauvorhaben wende, sagte Schneider. Innerhalb von 125 Metern Abstand sollen Rechte des besagten Nachbarn verletzt sein, darüber hinaus nicht. Die Baugrundstücke, die jenseits der 125 Meter liegen, störten also nicht, fasste Schneider seine Interpretation zusammen. Auf die Frage eines Bauwilligen – nur die hatten Rederecht in der Sitzung –, ob ein Bauplan trotz dieser im Raum stehenden Begrenzungslinie genehmigt würde, meinte Schneider, dass dies beim Landratsamt liege. Dieses habe bislang aber alle Anträge genehmigt.
Anwalt: Bebauungsplan ist rechtswirksam
Schneider betonte, dass er von einer Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans ausgeht. "Gibt es eine Baugenehmigung, kann auch gebaut werden." Es sei auch kein Eilantrag gestellt worden, um einen Bau zu verhindern. Es stünden auch schon Häuser. Er habe es noch nicht erlebt, dass eine Siedlung wieder abgerissen worden sei.
Auf ein Detail ging Schneider noch ein. Denn er glaubt aus den Äußerungen in der Begründung herauszulesen, dass quasi ein faktischer Neubau einer Halle beim Weingut im Raum stehe. Bürgermeister Klein meinte dazu, dass es Fakt sei, dass man Zuschüsse zu baulichen Maßnahmen angeboten habe. Bis zu 100 000 Euro wären es gewesen, sagte Klein, der es bedauerte, dass es zu keinen Gesprächen mehr komme.
Der Bürgermeister betonte, dass es von anderen Anwohnern nie Beschwerden über das Weingut wegen Lärms gegeben habe. Anwohner hätten ihm versichert, dass es nicht laut sei. Da es seitens der Anwesenden keine weiteren Fragen gab, wünschte Schneider den Bauwilligen "alles Gute in Ihrem schönen Baugebiet". Mit "Möge der Rechtsfrieden kommen", schloss er seine Ausführungen. Wann dies allerdings sein wird, hatte Schneider nicht beantworten können. Auch in anderen bayerischen Baugebieten gebe es Leute, die Bauvorhaben richterlich überprüfen lassen wollen. "Das ist auch ihr gutes Recht", erklärte Schneider.