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Westheim
Schilder sollen Autofahrer auf Spielplatz hinweisen
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 05.11.2023 02:37 Uhr

Mit zwei Tempo-30-Zonen beschäftigte sich der Biebelrieder Gemeinderat. Während eine Ausweisung in der Pförtleinsgasse unproblematisch ist, gestaltet es sich bei der Ortsdurchfahrt Westheim schwieriger.

Ein Bürger hatte einen Antrag beim Landratsamt gestellt, bei der Ortsdurchfahrt in Westheim auf Höhe des Kinderspielplatzes die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen. Bürgermeister Roland Hoh informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung im Westheimer Rathaus, dass das Landratsamt mittlerweile mitgeteilt habe, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich sei.

Wie Hoh erläuterte, gelte in der Ortsdurchfahrt die Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die Stelle sei auch kein Unfallschwerpunkt, sprich, es sei dort noch kein Unfall passiert.

Das Landratsamt habe jedoch einige Möglichkeiten genannt, was man im Bereich des Kinderspielplatzes tun könne. Um auf die Gefahrenstelle Kinderspielplatz hinzuweisen, könnte man ein Gefahrenzeichen anbringen, das den Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit mahne. Des Weiteren könne man die Aufstellung von Schildern "Freiwillig Tempo 30" beantragen.

Der Gemeinderat war sich einig, beide Schilder zu beantragen. Angeregt wurde auch, an dieser Stelle das Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen und am Zaun des Spielplatzes Männchen aufzustellen.

Keine lange Diskussion gab es, die komplette Pförtleinsgasse in Kaltensondheim zur Tempo-30-Zone zu machen. In der Nähe befinde sich die Grundschule, zudem gebe es viele Ein- und Ausfahrten. Durch geparkte Autos sei die Straße schwer einsehbar. Bei zwei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat, eine entsprechende Beschilderung anzubringen.

Nach einem Gerichtsurteil hat sich bei Baugebieten, die im vereinfachten Verfahren verwirklicht wurden, die Rechtslage geändert. Deswegen muss der Gemeinderat nun zu Bauvorhaben, die normalerweise im Freistellungsverfahren gelaufen wären, sein Einvernehmen erteilen. So auch für Bauvorhaben im Baugebiet "Mainstockheimer Weg III". Hier darf auf dem Grundstück Ahornring 26 ein Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen errichtet werden.

Bürgermeister Hoh gab bekannt, dass in der Hauptstraße die Bauarbeiten für die Umgestaltung begonnen haben und diese nun gesperrt sei. Zuerst werde der Kanal gemacht. Gemeinderat Volker Sieber sagte, er sei angesprochen worden, ob in der Kellerbergstraße nicht ein Parkverbot eingerichtet werden könne, weil dort jetzt mehr Autos fahren würden. Hoh plädierte, es so zu belassen, wie es ist.

Die Feuerwehr hatte beim letzten Autobahneinsatz festgestellt, dass ihr Rettungssatz für die neuen Autos nicht mehr ausreicht. Jetzt werden Angebote eingeholt. Für alle drei Wehren werden Systemtrenner zwischen Hydrant und Pumpe beschafft.

 
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