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Kitzingen
Scheibenklirren mit Folgen: Wie ein jugendlicher Fehltritt aus Liebeskummer eskalierte
Wegen Sachbeschädigung stand ein junger Mann vor dem Richter. Er hatte eine Scheibe einer Sporthalle eingeworfen. 
Foto: Heine (Symbolfoto) | Wegen Sachbeschädigung stand ein junger Mann vor dem Richter. Er hatte eine Scheibe einer Sporthalle eingeworfen. 
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 22.04.2024 02:40 Uhr

Der 20-Jährige hatte Liebeskummer und zu viel Alkohol. Die Kombination ließ ihn im Februar 2023 durchdrehen. Er warf die Scheibe einer Tür der Mainschleifenhalle in Volkach ein. Der Wurf und der Schaden von 500 Euro haben ihn vor den Jugendrichter gebracht. Dort ging Wolfgang Hülle den Weg, den er bei unbelasteten Jugendlichen oft geht. Er stellte das Verfahren wegen gemeinschädlicher (weil es sich um ein öffentliches Gebäude handelt) Sachbeschädigung ein. 25 Sozialstunden und die Sache ist ohne Urteil erledigt, so das "einmalige Angebot".

Das hat der junge Mann nicht genutzt. Gerade mal sechs Stunden hat er absolviert. Der Rest ist offen. Dabei hätte der nach dem Abbruch einer Ausbildung derzeit arbeitslose Heranwachsende seit der ersten Verhandlung am 17. Oktober 2023 Zeit genug gehabt. Der lebt derzeit in den Tag hinein und auf Kosten seiner Mutter. Und er erklärte: "Ich habe es körperlich und psychisch einfach nicht geschafft."

Zeit für die Sozialstunden hätte er gehabt

Und das, obwohl er mindestens viermal von der Jugendgerichtshilfe angeschrieben und auf die ausstehenden Sozialstunden hingewiesen wurde. Zusätzlich hat das Gericht ihn dreimal schriftlich und deutlich auf die Konsequenzen hingewiesen. Getan hat sich nichts. Die Folge: Das vorläufig eingestellte Verfahren wurde wieder aufgenommen. Der 20-Jährige saß erneut auf der Anklagebank.

Dort versuchte er es mit einem Angebot. "Ich leiste die Stunden in 14 Tagen ab, wenn es sein muss, auch zusätzliche Stunden", versprach er dem Gericht. Das reagierte zurückhaltend bis reserviert: "Und das sollen wir jetzt glauben?"

Aus 19 fehlenden Stunden wurde eine Woche Dauerarrest

Auch wenn der Angeklagte immer wieder versicherte, er schaffe das, der Erfolg blieb aus. "Sie haben keinen Versuch eines Entgegenkommens angenommen", sagte der Staatsanwalt. Für ihn komme nur noch ein Dauerarrest infrage. Zwei Wochen und noch einmal 25 Stunden hielt er für angemessen. Der Richter machte es ein bisschen gnädiger: Aus den fehlenden 19 Stunden wurde am Ende eine Woche Arrest.

 
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