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Kitzingen
Saufgelage endet mit Faustschlag
Weil er seinen Saufkumpan mit der Faust geschlagen hat, ist ein 33-Jähriger jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Aktion hätte auch im Gefängnis enden können.
Ein Schlag mit der Faust endete vor dem Amtsgericht (Symbolbild).
Foto: Karl-Josef Hildenbrand | Ein Schlag mit der Faust endete vor dem Amtsgericht (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 11.12.2019 21:37 Uhr

Drei Mann und viel Wodka, das reichte im November 2017 für über drei Promille pro Mann und eine handgreifliche Auseinandersetzung am Mainkai in Kitzingen. Dabei kam es auch zu einem gezielten Faustschlag. Der hat jetzt einen 33-Jährigen 1400 Euro gekostet. Das Amtsgericht Kitzingen verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 140 Tagessätzen je zehn Euro.  Damit kam der derzeit arbeitslose Mann knapp an einer Freiheitsstrafe vorbei.

Die wäre fällig gewesen, wenn sich die Anklage bestätigt hätte. Die war von gefährlicher Körperverletzung und davon ausgegangen, dass zwei der Beteiligten gemeinsam auf den dritten losgegangen sind. Das aber war am Ende des Verfahrens nicht zu beweisen.

Am Main zum Trinken getroffen

Es war angesichts der Promillezahlen und entsprechender Erinnerungslücken der Beteiligten nicht ganz einfach, den Alkoholnebel um die Vorgänge auf einer Bank am unteren Mainkai in Kitzingen zu lüften. Am Ende war klar: Drei Männer, zwischen 33 und 55 Jahre alt, hatten sich am späten Nachmittag am Main zum Trinken getroffen. Nach viel Wodka kam es zunächst zu verbalen, dann zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.  Anlass: Einer der Beteiligten hatte Geld bekommen, um Alkohol zu besorgen, das aber mit einem anderen Kumpel verjubelt.

Das reichte für ausreichend Stress. Ein 55-Jähriger rastete regelrecht aus: Er verpasste dem apathisch auf der Bank sitzenden Saufkumpan Ohrfeigen und ging mit einem Gürtel auf ihn los. Dafür ist der Mann bereits rechtskräftig verurteilt worden, wegen gefährlicher Körperverletzung. 

"Ich habe nichts gemacht."
Angeklagter vor dem Amtsgericht

Jetzt ging es im Gericht um die Rolle des dritten Mannes. Dem Vorwurf, gemeinschaftlich mit dem 55-Jährigen das Opfer drangsaliert und damit eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, entgegnetet er: "Ich habe nichts gemacht."               

Dass das nicht ganz so war, zeigte die Aussage einer Zeugin. Die war mit ihrem Hund spazieren und hatte die drei auf der Bank beobachtet. Dabei hatte sie neben den vielen Schellen, die der 55-Jährige verteilt hat, mindestens einen Faustschlag des Angeklagten gesehen.  "Der hat ihm voll mit der Faust auf den Kopf gehauen", sagte sie dem Gericht.  Andere Zeugen hatte die Szene auch mit bekommen und die Polizei informiert. Danach ging es schnell. Die Beamten nahmen die drei mit.  Die Ermittlungen folgten und schließlich die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.

Aus gefährlich wird vorsätzlich 

Am Ende wurde es eine vorsätzliche Körperverletzung, weil das gemeinsame Vorgehen, nicht zu beweisen war. Dennoch hielt die Staatsanwältin für den Schlag mit der Faust eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für angemessen. Richter Peter Weiß sah das nicht ganz so. "Das war ein Ausrutscher unter Alkoholeinfluss", stellte er fest. Trotz der abstrakten Gefahr, die von einem Faustschlag ausgeht, hielt er eine Geldstrafe für noch vertretbar.   

"Kommt sowas nochmal vor, reden wir über Freiheitsstrafe", gab Weiß dem Mann mit auf den Weg. Der lebt übrigens seit einen Jahr ohne Probleme  mit seinem Saufkumpanen und seiner Lebensgfährtin zusammen. Den Hinweis auf ein mögliches Alkoholproblem, das er angehen sollte, konterte er mit den Worten:  "Wenn ich wieder Arbeit habe, ist das vorbei."   

 
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