Obwohl ihn viele schon fast vergessen haben, der Winter ist zurückgekommen. Damit dann Gehsteige nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden, erinnerte die Stadt Kitzingen an die eher lästige, aber unumgängliche Räum- und Streupflicht, die im übrigen Jedermann betrifft.
Verstoß kann teuer kommen
Laut einer Pressemitteilung aus dem Rathaus kann ein Verstoß gegen die entsprechende Verordnung teuer werden. Geldbußen bis zu 1000 Euro sind drin. Laut Pressetext sind die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung Berechtigten von Grundstücken innerhalb des Orts dafür verantwortlich, dass geräumt wird. Wer das nicht machen kann, muss eine Vertretung organisieren.
Die Gehwege müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr schneefrei gemacht werden und – falls nötig – „mit Sand oder anderen geeigneten abstumpfenden Mitteln, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Stoffen“ gestreut werden, so die Stadt.
Falls es weiterschneit, müssen die Eigentümer im Extremfall bis 20 Uhr so oft zur Räumschaufel greifen, „wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist“.
Wohin mit Schneehaufen?
Damit der Vorschriften nicht genug: Die Schneehaufen dürfen nicht einfach irgendwo aufgeschüttet werden, sondern nur dort liegen, wo sie den Verkehr nicht gefährden oder erschweren, schreibt die Stadt Kitzingen weiter. Und: Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.
Wenn jemand auf dem Gehweg ausrutscht ist der Anlieger Schuld, wenn jemand auf der Straße ausrutscht ist er selber Schuld.