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Rüdenhausen
Rüdenhausen bekommt mehr Zuschuss als erwartet für die Wasserleitung
Gute Nachricht zu den Baustellen in Rüdenhausen: Für die Erneuerung der Wasserleitung erhielt der Markt eine Zuwendung von einer Million Euro. 
Foto: Andreas Stöckinger | Gute Nachricht zu den Baustellen in Rüdenhausen: Für die Erneuerung der Wasserleitung erhielt der Markt eine Zuwendung von einer Million Euro. 
Andreas Stöckinger
Andreas Stöckinger
 |  aktualisiert: 18.06.2022 02:24 Uhr

Eine erfreuliche Nachricht hatte Rüdenhausens Bürgermeister Gerhard Ackermann in der Sitzung des Gemeinderates. Er informierte, dass die Kommune insgesamt über eine Million Euro an Zuwendungen vom Staat für die Erneuerung der Wasserleitungen im Altort bekommt. Bei der Kalkulation der Kosten war die Gemeinde von 379.000 Euro ausgegangen.

Bürgermeister Gerhard Ackermann hob Kämmerin Christine Volk und das zuständige Ingenieurbüro hervor. Sie hätten gemeinsam die Vorarbeit geleistet für den Förderantrag beim Wasserwirtschaftsamt. Die insgesamt drei Kilometer langen Leitungen, die neu verlegt wurden, kosteten rund 2,7 Millionen Euro. Die Kommune hatte über die Härtrefallregelung einen Antrag auf Unterstützung eingereicht.

Geld schon auf dem Konto

Dieser Tage traf nun der Bewilligungsbescheid der Behörde ein. 1.092.394 Euro sind laut Bürgermeister bereits auf dem Konto der Gemeinde eingegangen. Von der höheren Förderung profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger in Rüdenhausen. Die Förderung wird auf die Kalkulation der Gebühren, und damit auf den Wasserpreis, eingerechnet, teilte Bürgermeister Ackermann mit.

Außerdem gab Bürgermeister Ackermann bekannt, dass nun die Kostenrechnung für den dritten Abschnitt des Ausbaus der Straßen im Zuge der Dorferneuerung genehmigt wurde. Dieser umfasst die Hindenburgstraße, den Gehweg in der Schirnbachstraße und die östliche Schloßstraße mit dem Johann-Friedrich-Gärtchen. Die Berechnung schließt mit einem Betrag von brutto 1,4 Millionen Euro.

Kurze Debatte

Eine kurze Debatte gab es zur Voranfrage eines Hausbesitzers, der eine Fotovoltaikanlage auf drei Dächern im Altort anbringen möchte. Das Anwesen liegt in Nähe des Kirchplatzes, wo die Gestaltungssatzung der Gemeinde gilt. Laut der Vorgabe sind dort Fotovoltaik- oder solarthermische Anlagen nur mit einer Größe von maximal zehn Quadratmetern zugelassen, wenn sie vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Auf zwei der drei Gebäuden wären die Anlagen laut Bürgermeister Ackermann nicht einsehbar.

Zweiter Bürgermeister Karl-Heinz Rebitzer merkte an, dass die Satzung vor zwei Jahren erstellt wurde. Damals sei das Thema Energie anders diskutiert worden. Es gelte generell die Nutzung von Dächern für Fotovoltaik zu überdenken, auch im Ortskern, so Rebitzer.  Manto zu Castell-Rüdenhausen wies darauf hin, dass dazu die bestehende Satzung zu ändern sei.

Bildung einer Photovoltaik-Arbeitsgruppe

Bürgermeister Ackermann sprach den Punkt Gleichbehandlung an, man könne für einen Fall keine Ausnahme machen. Das Ganze sei eine Anfrage, kein Bauantrag. Ratsmitglied Stefan Spangler erinnerte daran, dass die Fotovoltaik auf zwei der betreffenden Gebäude nicht einsehbar sei. Das Gremium einigte sich schließlich darauf, dass man dem Vorhaben zustimmen könne, sofern es der Gestaltungssatzung entspreche.

In der Sitzung regte Bürgermeister Ackermann zudem die Bildung einer Arbeitsgruppe an, die Kriterien für Fotovoltaik auf Freiflächen erstellt. Ob der Gemeinde Anfragen für solche vorliegen, ließ er offen.

 
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