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RÖDELSEE
Rödelsee siegt im Schlossberg-Streit
Ärger seit vielen Jahren macht das Rödelseer Baugebiet Am Schlossberg, vor allem wegen der Senkungen in Straßen und Gehwegen. Jetzt scheint klar, wer die Schäden zu beseitigen hat. Archivfoto: Gerhard Krämer
Foto: Gerhard Krämer | Ärger seit vielen Jahren macht das Rödelseer Baugebiet Am Schlossberg, vor allem wegen der Senkungen in Straßen und Gehwegen. Jetzt scheint klar, wer die Schäden zu beseitigen hat. Archivfoto: Gerhard Krämer
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:53 Uhr

Nach jahrelangem Streit um die Verantwortlichkeit für die Straßenschäden im Baugebiet „Am Schlossberg“ in Rödelsee das Landgericht Würzburg 2017 ein Urteil gesprochen und entschieden, dass das Ingenieurbüro Balling die Kosten für die Beseitigung der Schäden tragen muss. Dieses war daraufhin in Berufung gegangen, hat diese aber nun zurückgezogen.

Schäden festgestellt

In den Jahren 2004 und 2005 entstand das Baugebiet „Am Schlossberg“. Bald stellte die Gemeinde Mängel fest. Seit 2009 wird wegen der Setzungen im Straßen- und Gehwegbereich gestritten. Die ausführende Baufirma hatte allerdings in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet.

Deswegen hielt sich die Gemeinde Rödelsee an das Ingenieurbüro. Denn dieses hätte nach Ansicht der Gemeinde aufgrund der Bauüberwachung dafür sorgen müssen, dass beim Bau der Erschließungsstraße der Untergrund ordentlich nachverdichtet wird.

Gutachten und Entscheidung

Viele Gutachten später dann hatte das Landgericht in einem 38-seitigen Urteil entschieden, dass das Ingenieurbüro nicht nur für die bislang bekannten Schäden aufkommen muss, sondern auch für die nicht auszuschließenden weiteren Schäden.

„Wir müssen an das ganze Baugebiet ran“ , hatte Bürgermeister Burkhard Klein damals gesagt und daran hat sich auch nichts geändert. Klein informierte den Gemeinderat, dass keinen Abzug neu für alt geben werde und das Ingenieurbüro die der Gemeine entstandenen Kosten erstatten müsse.

Streitwert festgelegt

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte festgestellt, dass der Streitwert des Berufungsverfahren rund 789 000 Euro beträgt. Die Firma Balling sei aufgefordert worden, die Urteilsbeträge plus Zinsen an die Gemeinde Rödelsee bis 9. November zu überweisen. Falls die Mängelbeseitigung teurer wird, wovon Klein mittlerweile ausgeht, bestehe für die Gemeinde ein Anspruch auf Zahlung der Differenz.

Die Gemeinde werde den Zahlungseingang abwarten, sagte Klein, nötigenfalls könne eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Dann werde ein Ingenieurbüro mit der Planung der Sanierungsarbeiten beauftragt.

OP am offenen Herzen

„Das wird dann eine OP am offenen Herzen“, beschrieb Klein die Straßensanierung „Am Schlossberg“. Dazu werde es rechtzeitig eine Informationsveranstaltung für alle Anlieger geben, denn die betroffenen Straßen müssten komplett neu gemacht werden. Auch die Kanäle würden natürlich überprüft.

 
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