
Eine Geschichte, die man so kaum erfinden kann, trug sich am Ostersonntag in Rödelsee zu. Ein 45-Jähriger fiel dort gleich mehrfach auf - es war so etwas wie eine österliche Heimsuchung der anderen Art. Zunächst wurde er gegen 9.45 Uhr dabei erwischt, wie er in der Küchenmeisterstraße von einem geparkten VW den rechten Vorderreifen abmontiert hatte. Diesen legte er als Stütze unter seinen eigenen Mercedes, weil er an diesem vorne links einen Platten erlitten hatte. Den defekten Reifen hatte er auch bereits abmontiert. Offensichtlich sollte, so heißt es in dem Polizeibericht, ein Austausch des defekten mit dem intakten Reifen stattfinden, der einen Wert von etwa 400 Euro hat.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann zuvor bereits an einem anderen Fahrzeug in der Mainbernheimer Straße versucht hatte, sich "Ersatz" zu besorgen. Hier hatte er an einem Mercedes die beiden Hinterräder (Wert: 1000 Euro) abmontiert, um dann festzustellen, dass diese an seinem Fahrzeug nicht passen. Danach warf er die Räder unter eine Brücke.
Aufgrund dieser Eigentumsdelikte ordnete die Staatsanwaltschaft Würzburg die Hinterlegung eines hohen dreistelligen Geldbetrages an, nachdem der Täter keinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte.
Reifendieb und Autoknacker
Der Mann trieb jedoch weiter sein Unwesen in Rödelsee. Noch am gleichen Abend wurde der Polizei ein Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug in der Fröhstockheimer Straße gemeldet. Aus einem BMW waren mehrere Gegenstände wie ein USB-Adapterstecker, ein Ladekabel sowie ein USB-Stick im Wert von 50 Euro entwendet worden.
Auf dem Weg zurück zur Dienststelle fiel den Beamten ein vor ihnen fahrender Wagen mit Warnblinklicht und teilweise platter Bereifung auf - es war der Reifendieb. Schnell erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann für den gerade aufgenommenen Diebstahls verantwortlich ist. Bei der Fahrzeugdurchsuchung fand sich tatsächlich das Diebesgut im Handschuhfach.
Bei der Kontrolle selbst hatte der Mann zudem keinen gültigen Führerschein vorlegen können. Obendrein stellten die Beamten fest, dass der Täter offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Ein freiwillig durchgeführter Test verlief positiv. Daher wurde eine Blutentnahme veranlasst und die Weiterfahrt für die Dauer von 24 Stunden unterbunden.
Erneut wurde die Staatsanwaltschaft kontaktiert, die wiederum die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung anordnete. Abermals wurden mehrere hundert Euro, ehe sich der 45-Jährige wieder im wahrsten Sinn des Wortes, nach Abgabe seiner Fahrzeugschlüssel, auf „freiem Fuß“ bewegen durfte.