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Rödelsee
Rödelsee erhebt Klage gegen den Zensus
Wie viele Menschen leben nun tatsächlich in der Gemeinde Rödelsee? Der Gemeinderat tendiert dazu, den Zahlen des Einwohnermeldeamtes zu glauben und nicht den Zensuszahlen. Deswegen soll jetzt geklagt werden.
Foto: Gerhard Krämer | Wie viele Menschen leben nun tatsächlich in der Gemeinde Rödelsee? Der Gemeinderat tendiert dazu, den Zahlen des Einwohnermeldeamtes zu glauben und nicht den Zensuszahlen. Deswegen soll jetzt geklagt werden.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 12.04.2025 02:33 Uhr

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat für die Gemeinde Rödelsee zum 15. Mai 2022 die durch den Zensus 2022 ermittelte amtliche Einwohnerzahl von 1884 Personen festgestellt. Jetzt befürchtet die Gemeinde Nachteile, weswegen Klage erhoben werden soll. Im Melderegister sind für die Gemeinde zum gleichen Stand nämlich 1912 Einwohner verzeichnet. Für Hermann Eickhoff war es unverständlich, wie solche Unterschiede entstehen könnten.

Laut Verwaltung könnten sich diese durch die unterschiedliche Verarbeitung von Zu- und Abgängen ergeben. Während die Melderegister tagesaktuell geführt werden, verarbeiteten die statistischen Ämter die Datenlieferungen monatsweise. Somit ergäben sich zeitliche Verschiebungen zwischen der Verbuchung im Melderegister und der Verarbeitung in der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung, heißt es seitens der Verwaltung.

Meldung mit Hauptwohnsitz

Außerdem werde die Abweichung durch Wegzug von Ausländern, die melderechtlich nicht erfasst worden seien, durch Karteileichen und durch Mehrfachanmeldungen begründet. Auch das Meldeverhalten Studierender entspreche zum Beispiel nicht immer den rechtlichen Vorschriften. Trotz Wohnortwechsel in der jeweiligen Universitätsstadt verbleib nämlich die Meldung mit Hauptwohnsitz häufig bei der Familie. Im Rahmen der Haushaltsbefragung des Zensus wurden die Studierenden an der Anschrift der Familie möglicherweise als nicht existent festgestellt und abgezogen.

Dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge dürfen Einzeldaten, die im Rahmen einer amtlichen Statistik erhoben worden sind, "den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik grundsätzlich nicht wieder verlassen und insbesondere nicht an Verwaltungsbehörden zur eigenen Verwendung außerhalb der amtlichen Statistik zurückgespielt werden", schreibt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat. Dieses sogenannte Rückspielverbot führe dazu, dass der Gemeinde keine Adress- oder Personendaten beziehungsweise Details zu den festgestellten Über- und Unterfassungen aus Gründen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung genannt werden können. Deshalb habe die Gemeinde keine Möglichkeit, das Melderegister entsprechend zu korrigieren.

Da diese Feststellung der Einwohnerzahlen, wie Bürgermeister-Stellvertreter Bernd Lussert betonte, Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerbeteiligung und der Investitionspauschale nach sich ziehen, soll Klage erhoben werden. Eine Deckungszusage der Bayerischen Versicherungskammer sei bereits eingeholt worden.

Ein weiteres Verfahren

"Noch ein Verfahren mehr", meinte Markus Ostwald. Er stimme zu, wenngleich er nicht glaube, dass etwas dabei herauskomme. Bei einer Gegenstimme votierte der Rat für die Klage.

Um Zahlen anderer Art ging es beim Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses. Der hatte sich der Jahresrechnung 2023 angenommen. Kritische Anmerkungen hatte es zu Honorarverträgen mit Planern gegeben. Ebenso hatte es der Ausschuss als notwendig erachtet, dass einer TV-Befahrung der Kanäle auch eine Bewertung durch ein Ingenieurbüro folgen müsse. Zudem hatte es Nachfragen zum Dorfladen gegeben, hinsichtlich der Einrichtung der Backstube. Auch dies konnte zufriedenstellend geklärt werden.

 
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