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Repperndorf
Repperndorfer Messer-Angreifer ist außer Lebensgefahr: Was kommt nun auf ihn und die Polizeibeamten zu?
Nachdem ein Streit zwischen einem 46-Jährigen und seiner Ex-Freundin eskaliert war, ging der Mann mit einem Messer auf Polizisten los und wurde niedergeschossen.
Polizeieinsatz in Repperndorf: Ein 46-Jähriger ging am Abend des 24. Juli mit einem Messer auf Polizisten los. 
Foto: News5/Pascal Höfig | Polizeieinsatz in Repperndorf: Ein 46-Jähriger ging am Abend des 24. Juli mit einem Messer auf Polizisten los. 
Diana Fuchs
 |  aktualisiert: 04.08.2024 02:40 Uhr

Am Abend des 24. Juli artete ein Beziehungsstreit im Kitzinger Ortsteil Repperndorf aus. Ein 46-Jähriger, der zuvor randaliert hatte, lief mit einem Messer auf herbeigerufene Polizeibeamte zu. Erst Schüsse aus der Dienstwaffe stoppten ihn. Mittlerweile ist der angeschossene Mann außer Lebensgefahr. Das teilt Martin Kuhn, Pressesprecher der Polizeidirektion Unterfranken, mit. 

Die 43-jährige frühere Lebensgefährtin hatte die Kitzinger Polizei verständigt. Als die ersten Polizeistreifen gegen 21 Uhr im Kugelspielweg eintrafen, bewaffnete sich der 46-Jährige mit Messern aus der Wohnung, in der er einst mit seiner Freundin gelebt hatte. Mit einem dieser Messer ging er auf die Einsatzkräfte los, die zunächst Pfefferspray einsetzten und einen Warnschuss abgaben. Das hielt den Mann nicht auf. Er wurde schließlich durch Schüsse aus der Polizeiwaffe lebensgefährlich am Oberkörper verletzt.

Wie immer, wenn ein Beamter in Bayern seine Schusswaffe gegen Menschen richtet, übernimmt das Landeskriminalamt die Ermittlungen. "Dass das eine neutrale Behörde macht, ist auch gut so", betont der Polizeisprecher Kuhn.

"Es ist nicht mit der Einleitung einer Strafverfolgung gegen den Beamten zu rechnen"

Katrin Günzel von der Pressestelle des Münchner Landeskriminalamts (LKA) erklärt, dass die Ergebnisse der Ermittlungen an die jeweilige Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. In diesem Fall ist das die Staatsanwaltschaft Würzburg. Deren Leiter der Pressestelle, Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch, stellte gegenüber dieser Redaktion fest, dass die Lage relativ eindeutig sei. Es gebe Aussagen unbeteiligter Zeugen, die bestätigen, was die Einsatzkräfte zu Protokoll gegeben haben. "Es ist demnach nicht mit der Einleitung einer Strafverfolgung gegen den Beamten zu rechnen." Heißt: Der Polizist, der geschossen hat, hat rechtens gehandelt. 

Für den Messer-Angreifer endet der Fall wohl nicht so glimpflich. Je nachdem, wie seine Genesung fortschreitet, wird er früher oder später sehr wahrscheinlich wegen Bedrohung gerade stehen müssen. Inwieweit Alkohol oder Drogen eine Rolle gespielt haben könnten, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. 

 
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