Was bei einem Vertrag über den Kauf eines Hauses vor den Augen des Notars im Sommer 2016 schief gelaufen ist, wird wohl im Dunkeln bleiben. Der Vorwurf gegen einen 45-Jährigen, eine Rentnerin beim Hausverkauf um mehr als 50 000 Euro geschädigt zu haben, war nicht nachzuweisen. Das Amtsgericht hat das Verfahren wegen Betrugs gegen ihn eingestellt.
Dass die Anklage nur schwer zu halten ist, hatte sich schon in der ersten Verhandlung angedeutet. Im Mittelpunkt stand das vermeintliche Opfer, eine 75-jährige Rentnerin. Die hatte beim Notar einen Kaufvertrag über ihr Haus unterschrieben, obwohl sie nach eigenen Aussagen davon ausging, dass nur ein Vorkaufsrecht und eine Grundbuchabsicherung für einen Kredit notariell beglaubigt werden sollten. Als ihr die Folgen ihrer Unterschrift wohl auch mit Hilfe eines neuen Partners klar wurden, hat sie den Käufer angezeigt.
Rentnerin: "Ich habe nichts verstanden"
Sie habe damals schwere Schmerzmittel genommen, sagt sie in der ersten Verhandlung und auch: "Ich habe bei dem Notar nichts verstanden." Aber der Kreditgeber habe ihr versichert, es sei alles in Ordnung. Das habe sie geglaubt und unterschrieben. "Ich habe mich auf ihn verlassen und bin verlassen worden", sagte sie.
Nach den widersprüchlichen Aussagen der Frau hatte das Gericht die Verhandlung ausgesetzt und beiden Parteien Zeit gegeben, um sich über Verkauf und Wohnrecht außergerichtlich zu einigen. Daraus wurde allerdings nichts. Beim zweiten Termin erschien dann weder die Hausverkäuferin noch ihr rechtlicher Vertreter. Wenig später wurde das Verfahren eingestellt.
Damit ist die Anklage in sich zusammen gefallen. Die hatte dem Handwerker, der bis zuletzt kein Wort zu den Vorwürfen sagte, Betrug beim Kauf eines Hauses vorgeworfen. Der Mann hatte das Haus der Frau für 28 000 Euro gekauft, obwohl es laut Gutachterausschuss rund 84 000 Euro wert sein soll, was von der Verteidigung allerdings bestritten wurde.
Vorwurf: Handwerker nutzte Rentnerin aus
Der Vorwurf vor Gericht: Der Mann habe die Situation der Frau ausgenutzt. Die brauchte nach dem Tod ihres Mannes, der Erbschaft und der Forderung nach dem Pflichtteil durch die Tochter Geld. Banken gaben ihr keines. Dafür sprang der beklagte Handwerker ein. Als Sicherheit für sein forderte er einen Eintrag ins Grundbuch und später noch ein Vorkaufsrecht. Die Vorstellung der Verkäuferin: Sie bekommt das Geld für die Tochter, lebt aber weiter in ihrem Haus. Wenn das nicht mehr gehen würde, sollte es verkauft werden – mit dem Erstzugriffsrecht für den Handwerker. Der hätte dann sein Geld zurückbekommen sollen. Vom Rest der Verkaufssumme hätte die Frau zum Beispiel ein Pflegeheim bezahlen wollen.
Mit dieser Vorstellung ging die Frau zum Notar. Am Ende hatte sie einen Kaufvertrag über das Haus unterschrieben. Kaufpreis: 28 000 Euro. Dabei wird es auch bleiben. Warum sie die Urkunde, auf der ganz groß "Kaufvertrag" stand, unterschrieben hat, und das "nach ausführlicher Diskussion" zum Beispiel über ein lebenslanges Wohnrecht, wie es der Notar schriftlich festgehalten hat, wird offen bleiben. Wie andere Fragen auch. Das Verfahren ist eingestellt.