Der Kommunalwahlkampf rückt nicht nur mit Blick auf den Kalender in greifbare Nähe, auch im Straßenbild ist er mittlerweile angekommen. In Städten und Gemeinden hängen seit wenigen Tagen erste Wahlplakate der Parteien und Kandidaten, die antreten, um die Posten in den Rathäusern und an der Spitze des Landratsamtes neu zu besetzen.
Doch die Helfertrupps, die die Plakate aufhängen, müssen beim Plakatieren Regeln befolgen, die die Kommunen jeweils für ihren Bereich festlegen. Falls Plakatierer dagegen verstoßen, müssen sie die Plakate wieder entfernen – oder Mitarbeiter der Kommunen oder Behörden entfernen diese kostenpflichtig. Diese Erfahrung durfte Landratskandidat Timo Markert gleich zu Beginn der Wahlplakatierung in Kitzingen machen. Dort entfernten Mitarbeiter der Stadt Kitzingen am Dienstagvormittag Plakate des CSU-Mannes von Laternenpfosten auf der Konrad-Adenauer-Brücke (B 8) – bis auf zwei Plakate am westlichen Brückenkopf, auf Höhe des Unteren Mainkais. Diese hingen dort auch noch am Dienstagmittag.
Für das Plakatieren gelten besondere Regeln
Auf Nachfrage dieser Redaktion erläutert Claudia Biebl, Pressesprecherin der Stadt, die für Kitzingen geltenden Regeln. Alle Parteien, die bei der Stadt eine Plakatierung beantragt haben, haben diese in Form eines Merkblatts ausgehändigt bekommen. In diesen "Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis", wie sie offiziell heißen, ist unter anderem geregelt, dass Werbeträger weder reflektieren noch Straßenverkehr oder Fußgänger behindern dürfen. Die Werbeträger müssen standsicher aufgestellt werden. Öffentliche Einrichtungen dürfen durch diese nicht beschädigt oder verändert werden.
Nicht an Verkehrszeichen
Für die Standortfrage gilt: "Werbeträger dürfen nicht an Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr und Lichtzeichenanlagen sowie nicht in Kurven, Kreuzungsbereichen, an Einmündungen und im Bereich von Kreisverkehren aufgestellt oder angebracht werden." Laut Biebl gilt zudem, dass in Kitzingen der Bereich des Marktplatzes mit angrenzender Oberer und Unterer Marktstraße, alle Brückenbauwerke sowie in den angelegten Zierbeet- und Rasenflächen, etwa gegenüber des Alten Friedhofs und am Falterturm Plakatwerbung verboten ist.
Hinzu kommt die Umzäunung am Platz der Partnerstädte und am Zugang und am Geländer bei der Tourist-Info. Ebenfalls verboten ist Plakatwerbung an Freistrecken entlang der B 8 und der Staatsstraßen. Tabuzone für Wahlwerbung ist auch der Eingang zum Wahlamt im Rathaus in der Kaiserstraße.
Ebenfalls geregelt ist der Zeitraum, in der die Plakate hängen dürfen: sechs Wochen vor der Wahl, also ab 3. Februar 0 Uhr. Spätestens drei Tage nach der Wahl, am 18. März, müssen die Plakate wieder verschwunden sein.
Nachtrag: Wie das Ordnungsamt der Stadt Kitzingen am Donnerstag gegenüber dieser Redaktion auf Nachfrage erklärt hat, wurden die beiden CSU-Plakate an der Konrad-Adenauer-Brücke vergessen. Sie werden nun nachträglich entfernt. Dies gilt auch für weitere Wahlplakate, die im Kitzinger Stadtgebiet an verbotenen Stellen hängen.