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Kitzingen
Rasend vor Eifersucht: Polizist dreht durch, schlägt Freundin und ihren Freund
Weil er sich von seiner Freundin betrogen fühlte, hat ein Polizeibeamter sie und seinen vermeintlichen Nebenbuhler massiv angegriffen. Jetzt kämpft er wieder – um seinen Job.
Der Gewaltausbruch (Symbolbild) eines Polizeibeamten gegen seine Freundin hatte gravierende Folgen.
Foto: Maurizio Gambarini, dpa | Der Gewaltausbruch (Symbolbild) eines Polizeibeamten gegen seine Freundin hatte gravierende Folgen.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 23:16 Uhr

Der Mann ist Polizeibeamter. In den frühen Morgenstunden des 25. Juni 2022 hat der 27-Jährige allerdings alles vergessen, was er in seiner Ausbildung gelernt hat. Innerhalb kurzer Zeit hat er eine Serie von Straftaten begangen und hat dabei seine Ex-Freundin und deren angeblichen Liebhaber angegriffen und verletzt. Der offensichtliche Grund: rasende Eifersucht.

Gut ein Jahr später saß der Mann nun auf der Anklagebank im Amtsgericht in Kitzingen und hatte nicht nur ein Problem. Einmal sah er sich mit einer Anklage konfrontiert, die ihm Hausfriedensbruch, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung vorwarf. Zum anderen ging es um seinen Job. Gegen den Beamten läuft ein Disziplinarverfahren.

Eines machte der Staatsanwalt zu Beginn klar. "Ohne Geständnis läuft die Sache auf eine Freiheitstrafe über einem Jahr hinaus." Das aber würde quasi automatisch die Entfernung aus dem Dienst bedeuten. Deshalb folgte noch der Hinweis: "Ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus."

Zunächst verweigerte der Angeklagte ein Geständnis

Vom dem war der 27-Jährige zunächst weit entfernt. Er versuchte, sich als besorgten Freund und Helfer darzustellen, der sich um seine Freundin kümmern wollte. Nach dem deutlichen Hinweis von Richterin Ilka Matthes, dass diese Strategie nach hinten losgehen könne, gab es eine Pause. Danach die Kehrtwende: "Mein Mandant räumt alle Vorwürfe ein", hieß es von der Seite der Verteidigung.

Damit stand fest: Der Mann hatte den Verdacht, dass seine Freundin ihn betrügen könnte. Er machte sich – ob es zu dem Zeitpunkt eine andere Beziehung gab oder nicht, blieb offen – auf den Weg zu deren Wohnung. Ein Motorrad vor der Wohnung verstärkte seinen Verdacht. Er ließ über Kollegen den Halter ermitteln. Als die Frau auf Nachrichten und auf Klingeln nicht reagierte, ging er mit einem Zweitschlüssel ins Haus. Dort traf er seine leicht bekleidete Freundin und fühlte sich erneut in seinem Verdacht bestätigt.

Er ging auf die Frau los, beleidigte sie als Schlampe, packte sie am Hals und schlug auf sie ein. Wenig später entdeckte er im Schlafzimmer den vermeintlichen Nebenbuhler. Der 27-Jährige versuchte die Schlafzimmertür mit Gewalt zu öffnen, erwischte dabei den 30-Jährigen im Gesicht und schlug auch ihn. Dann wandte er sich wieder an die Frau, zog sie an den Haaren, beleidigte, bespuckte, schlug sie weiter und trat ihr in den Bauch. Darauf wurde ein Nachbar aufmerksam und holte die Polizei.

Freundin erlitt schlimme Verletzungen

Damit war ein Tag vorbei, über den der bei der Aktion leicht verletzte 30-Jährige sagte: "Das war der krasseste Tag, den ich je erlebt habe." Für die Ex-Freundin hatte der Angriff des durchtrainierten 93-Kilo-Mannes heftige Folgen. Sie erlitt Prellungen, Abschürfungen und Blutergüsse am ganzen Körper. Ein Jahr danach ist sie immer noch in Behandlung und hat psychische Probleme. Sie habe Angst und Panikattacken, erklärte sie.

Der Angeklagte konnte sich seinen Ausraster nicht erklären. "Ich war aufgebracht", sagte er. Heute tue ihm alles leid. Er legte nicht nur ein Geständnis ab. Er bot auch Schmerzensgeld an. 300 Euro hat er noch in der Verhandlung an den 30-Jährigen gezahlt; den Betrag für die Frau handeln die Anwälte aus.

Dieser Wille zum Opfer-Täter-Ausgleich und das Geständnis haben dafür gesorgt, dass es am Ende eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr wurde. Das Gericht hielt acht Monate für den nicht vorbestraften Mann für angemessen. Er muss zusätzlich 5000 Euro an das Frauenhaus in Würzburg zahlen. Dazu kommen die Kosten des Verfahrens, die der Nebenklage und das Schmerzensgeld.

Wie das bis zum Kitzinger Urteil ruhende Disziplinarverfahren für den Beamten ausgeht, ist noch offen.

 
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