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Kitzingen
Randalierer in Kitzinger Stadtpfarrkirche: Mesner kennt den Täter
Ein Bild der Verwüstung bot sich Kitzingens Pfarrer Gerhard Spöckl in der Stadtpfarrkirche . Der Randalierer hatte sich in St. Johannes schon vorher provozierend verhalten.
Ein Randalierer hat am Samstag in der Stadtkirche St. Johannes großen Schaden verursacht. Die Risse in der Leinwand des Altarbildes sind beträchtlich.
Foto: Gerhard Bauer | Ein Randalierer hat am Samstag in der Stadtkirche St. Johannes großen Schaden verursacht. Die Risse in der Leinwand des Altarbildes sind beträchtlich.
Gerhard Bauer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 10:14 Uhr

Als Pfarrer Gerhard Spöckl am Samstag – gerufen von der Alarmanlage – die katholische Stadtpfarrkirche St. Johannes betreten hat, bot sich ihm im Altarraum ein Bild der Verwüstung. Umgeworfene Leuchter, eine zerbrochene Osterkerze, ein zerstörtes Mikrofon und vor allem zwei massive Beschädigungen am etwa 2,5 mal drei Meter großen Hochaltarbild des Künstlers Jacques Gassmann waren die ersten Eindrücke.

Kurz nach der Tat konnte ein 38-jähriger amtsbekannter Verdächtiger ermittelt und festgenommen werden, hieß es im Pressebericht der Polizei. Was ihn dazu bewogen hat, seine Wut an kirchlichen Gegenständen auszulassen, ist allerdings nicht bekannt. 

Zwei Tage danach stehen die Leuchter wieder an ihrem Platz und auch die geweihte Osterkerze ist wieder aufgestellt, um das untere Drittel verkürzt. Enorm ist vor allem der Schaden am Altarbild. Wie sich erst beim näheren Hinsehen erkennen lässt, muss der Täter mit brachialer Gewalt mit einem zum Schlagwerkzeug umfunktionierten Kerzenständer auf das Bild eingestochen haben. Dabei wurde nicht nur die aufgespannte Leinwand des Gemäldes mit zwei langen Rissen durchstoßen, es wurde sogar die hölzerne Rückwand, die das Bild trägt, an zwei Stellen durchlöchert.

Zwei durch die hölzerne Rückwand gebohrte Löcher lassen die rohe Gewalt erkennen, mit der der Täter zugeschlagen hat.
Foto: Gerhard Bauer | Zwei durch die hölzerne Rückwand gebohrte Löcher lassen die rohe Gewalt erkennen, mit der der Täter zugeschlagen hat.

Am Montag haben Vertreter des Kunstreferates des Bistums Würzburg den angerichteten Schaden begutachtet.  Zur Wiederherstellung wird das Bild nach Überzeugung von Pfarrer Spöckl abgenommen werden müssen. Ob die Restauration ein Fachbetrieb oder der Künstler selbst übernimmt, steht ebenso wie die verursachte Schadenshöhe noch nicht fest.

Übernimmt die Versicherung den Schaden?

Auch die Frage, wer die Kosten für die Wiederherstellung übernimmt, ist offen. Es besteht eine Versicherung gegen Einbruch. Da die Kirchentüre aber tagsüber für jeden Besucher offen steht, ist noch ungeklärt, ob eine Versicherung den angerichteten Schaden übernimmt, da das Schadensmerkmal Einbruch nicht erfüllt ist. Diese Beschädigung könnte für die Pfarrei zur finanziellen Herausforderung werden, da beim mutmaßlichen Täter kaum ein Schadensersatz in der vermuteten Größenordnung zu holen sein wird.

Die geweihte Osterkerze lag zerbrochen auf dem Boden, die Leuchter waren umgeworfen.
Foto: Pfarramt | Die geweihte Osterkerze lag zerbrochen auf dem Boden, die Leuchter waren umgeworfen.

Aus dem Ständer für die Osterkerze sind einige Kristallstücke ausgebrochen. Ein Schaden, den Mesner Heiner Schiebel für verschmerzbar hält. Ebenso könne der zerstörte Mikrofonständer durch einen neuen ersetzt werden. Im Gespräch sagte der Mesner, dass er den vermutlichen Täter schon öfter mit provozierendem Verhalten in der Kirche angetroffen hat, als dieser rauchte, Rotwein trank und sein Handy an einer Steckdose auflud. Dem jeweiligen Verweis aus dem Gotteshaus sei er immer nur widerwillig gefolgt.

Rechtzeitig zum Gottesdienst am Sonntagmorgen konnte die Unordnung weitgehend beseitigt werden. Die Aufarbeitung der Schäden wird sich hingegen noch länger hinziehen.

 
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Kommentare
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  • Oldtimer51
    Fürsolche Leute braucht man ein Straflager, Arbeiten bis zum umfallen
    Gefängnisse sind zu milde und kosten Steuergelder
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Wieso Versicherung? Täter muss bezahlen oder wird eingesperrt! Arbeitsstunden leisten lassen und Lohn einbehalten. Gesundheitszustand prüfen lassen -ggf. einliefern. In Ufr. gibt es schließlich zwei Einrichtungen.
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