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Kitzingen
Räuberische Erpressung wegen einer Kugel Eis?
Aus dem Gericht: Nach einer Auseinandersetzung vor einer Kitzinger Eisdiele sah sich ein 20-Jähriger massiven Vorwürfen vor dem Jugendrichter ausgesetzt.
Vor einer Kitzinger Eisdiele soll ein 20-Jähriger einem Mann angedroht haben: 'Gib mir dein Eis, oder ich steche dich ab.'
Foto: Friso Gentsch, dpa | Vor einer Kitzinger Eisdiele soll ein 20-Jähriger einem Mann angedroht haben: "Gib mir dein Eis, oder ich steche dich ab."
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:09 Uhr

Die Vorwürfe waren heftig. Vor einer Kitzinger Eisdiele soll ein 20-Jähriger einem Mann angedroht haben: "Gib mir dein Eis, oder ich steche dich ab." Wenig später soll er noch den Geldbeutel verlangt haben. Als der Mann sich weigerte, gab es einen Tritt gegen die Beine. Die Folge: Eine Anklage wegen "versuchter räuberischer Erpressung" und Körperverletzung – und eine Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht.

In der zeigte sich schnell, dass von den Vorwürfen nicht viel übrig bleiben wird. Nach wenigen Zeugen wackelte die Anklage gewaltig. Am Ende blieben ein Diebstahl und die Körperverletzung. Weil der zweimal einschlägig vorbestrafte 20-Jährige zudem in einer Tankstelle eine E-Zigarette im Wert von zwölf Euro geklaut hatte, kam ein weiterer Diebstahl dazu.

Dafür verurteilte das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Wolfgang Hülle den psychisch belasteten Angeklagten zu einem Wochenendarrest. Dazu gab es jede Menge Auflagen: Der derzeit arbeitsunfähige Mann muss eine Therapie wegen seiner Angststörungen und Depressionen fortsetzen. Er muss sich um eine stationäre Therapie kümmern. Und er muss mit der Jugendgerichtshilfe zusammen versuchen, einen Weg in eine berufliche Zukunft finden.

Probleme an allen Ecken und Enden

Davon ist der derzeit bei und von seiner Mutter lebende Heranwachsende weit entfernt. Der Start ins Leben war voller Probleme: Trennung der Eltern. Der Vater stalkt über Jahre die Mutter. Probleme in der Schule. Dennoch schafft er den Realschulabschluss. Danach aber nur Gelegenheitsjobs. Inzwischen hat er erkannt, dass das so nicht weitergeht. "Ich will mein Leben in den Griff bekommen", sagte er dem Gericht. Den Weg dahin hat ihm das Gericht offen gehalten.

Im April 2023 war er nicht so weit. Trotz seiner Vorstrafen hat er sich überreden lassen, "quasi als Mutprobe" eine E-Zigarette in einer Tankstelle mitgehen zu lassen. Er wurde erwischt, hat die Zigarette und 50 Euro "Fangprämie" bezahlt und sich entschuldigt. Dann der Auftritt in Kitzingen. Da hat er vor einer Eisdiele einen Mann getroffen: "Der stalkt meine Mutter seit Monaten", sagte der dem Gericht. Deshalb habe er ihn zur Rede gestellt und - wohl eine Auswirkung seiner Erfahrungen mit dem Vater - "überreagiert". Es hat ein Wortgefecht gegeben. Dann hat er dem Mann das Eis weggenommen und ihm noch einen Tritt versetzt. "Mehr war nicht", sagte er.

Davon war das Gericht nach zwei Zeugen auch überzeugt. Vor allem als ein Polizist sagte: "Für mich waren die Aussagen des angeblichen Opfers erstunken und erlogen." Danach war klar: Es gab sie nicht, die räuberische Erpressung wegen einer Kugel Eis.

 
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