
"Das ist, wie wenn man von einem Elefanten umgerannt wird." So beschrieb ein Radfahrer einen Unfall auf der Straße zwischen Mainstockheim und Buchbrunn. Der 38-Jährige war im August 2024 beim Abbiegen mit seinem E-Bike von einem überholenden Quad "abgeschossen" worden, wie er selbst sagte.
Er wurde verletzt, kam aber noch einigermaßen glimpflich davon. Der Fahrer des Geländefahrzeugs hatte zwar auch Schrammen, zusätzlich aber noch ein viel größeres Problem. Der 58-Jährige hatte 2,1 Promille Alkohol im Blut.
Führerschein 18 Monate weg
Die brachten ihn auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Der Vorwurf: fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung. Dafür hatte der Anlagenführer einen Strafbefehl bekommen. Eine Geldstrafe sollte er zahlen. Zudem war der Führerschein für 18 Monate weg.
Vor allem wegen der Führerscheinsperre hat er Einspruch eingelegt, wollte eine Verkürzung. Erfolglos, wie die Hauptverhandlung zeigte. Im Urteil stand am Ende in etwa das, was auch der Strafbefehl vorsah. 5400 Euro (90 Tagessätze zu 60 Euro) und weitere zehn Monaten ohne Führerschein.
Den Sachverhalt räumte der Angeklagte ein. Er war am Main paddeln und dann mit seinem Quad von Mainstockheim Richtung Buchbrunn unterwegs. An einer Kreuzung hat er einen abbiegenden Radfahrer erfasst. Der Mann flog durch die Luft und wurde verletzt.
Bei dem Quadfahrer wurde Alkoholgeruch festgestellt. 2.1 Promille ergab eine Blutprobe. Wie der Wert weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) zustande kam, wollte oder konnte der 58-Jährige nicht erklären. Er habe mit einem flüchtig Bekannten nach dem Paddeln an einem Kiosk etwas getrunken. "Ich habe mich fit gefühlt", sagte der. Über den hohen Promillewert sei er selbst erschrocken.
Normalerweise trinke er nie, wenn er fahre, sagte der bisher unauffällige Mann. In der Zeit habe er wegen seiner pflegebedürftigen Mutter und am Arbeitsplatz Probleme gehabt. Er habe gelegentlich ein paar Bier getrunken – um herunterzukommen. "Von ein paar Bier kommt man aber nicht auf 2,1 Promille", musste er sich von Richterin Ilka Matthes anhören.
Alkoholproblem erkannt
Sein Mandant habe nach dem Unfall erkannt, dass er ein Alkoholproblem habe und gehe das auch aktiv an, sagte sein Anwalt. Er fühle sich schuldig und habe sich auch beim Unfallopfer versucht zu entschuldigen. Akzeptieren wollte der Radfahrer die Entschuldigung kurz vor der Verhandlung allerdings nicht: "Bei Alkohol im Straßenverkehr habe ich null Toleranz." Der hatte wochenlang mit einer Verletzung am Bein zu kämpfen und muss seither mit einem erhöhen Thromboserisiko leben.
Auch wenn das Geständnis und das "Nachtatverhalten" auf der Habenseite standen, änderte das an der Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis so gut wie nichts.