
Es ging vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Würzburg um schwere Brandstiftung, aber die gute Nachricht vorab: Es war nahezu nichts passiert, als im Mai 2019 in Albertshofen ein "Untermieter" im ersten Stock eines Wohnhauses früh kurz nach acht Uhr einen Pullover anzündete, einen kleinen Zimmerbrand auslöste und dann "Feuer, Feuer" rufend aus dem Haus rannte. Das Feuer hat ein Hausbewohner mit einigen Eimer Wasser gelöscht, der Sachschaden betrug um die 500 Euro.
Die nächste gute Nachricht: Der 33-Jährige, dem jetzt deswegen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus drohte, ein Mann mit langer und heftiger Drogen-Karriere, hat nach der Brandstiftung und nach drei Wochen zur "Entgiftung" im Bezirkskrankenhaus Werneck den Absprung von einer riskanten täglichen Mischung aus Amphetamin und Cannabis geschafft. Seitdem habe er nichts mehr genommen, berichtete er in dieser Woche vor Gericht.
Für das Zündeln hat er keine Erklärung und auch nahezu keine Erinnerung daran, für Zeugen war er erkennbar "nicht ganz bei sich", als er , da kein Handy zur Hand, zum Feuerwehrhaus lief, um Alarm auszulösen. Er rannte allerdings zum alten, ausgemusterten Feuerwehrhaus und nicht zum neuen. Richtig zu sich gekommen sei er erst wieder im Rettungswagen. Da sei er dann froh gewesen, als er hörte, dass niemand verletzt wurde.
Drogenabhängig zum Tatzeitpunkt
In den Jahren zuvor waren familiäre Beziehungen zerbrochen, der Mann war auf der Straße gelandet, zum Obdachlosen geworden. Ein ehemaliger Schulkamerad hatte ihm mietfrei Unterkunft gewährt, im ehemaligen Kinderzimmer. Gebrannt hat es im sogenannten "Raucherzimmer" des Anwesens. Keine Zweifel bestanden in der Verhandlung, dass der Mann zur Tatzeit drogenabhängig war, während einer Psychose zündelte, es war auch von Stimmen die Rede, die ihn dazu aufgefordert haben sollen.
Für die schwere Brandstiftung konnte man ihn daher nicht bestrafen, aber: Ohne Behandlung sei er wegen Wiederholungsgefahr ein Risiko für die Allgemeinheit, sagte Staatsanwalt Thorsten Seebach noch bei Verhandlungsbeginn und das ging Richtung "Unterbringung in der Psychiatrie". Im Plädoyer hat er das später nicht mehr gefordert.
Betreuer berichtet nur Positives
Für eine solche Gefahr gebe es allerdings, nach der erfolgreichen Kurskorrektur im Leben des Beschuldigten nach der Brandstiftung, derzeit keine Hinweise, so der psychiatrische Gutachter. Der Zustand des Mannes, zur Zeit Reinigungskraft in Kurzarbeit, habe sich nach einem Jahr ganz ohne Drogen deutlich verbessert und auch der gesetzliche Betreuer konnte nur Positives berichten.
Er könne sich, sagte Hans Brückner, Vorsitzender der Strafkammer und Richter mit langer Berufserfahrung, an keinen vergleichbaren Fall erinnern, bei dem sich jemand im Alleingang so erfolgreich von den Drogen verabschiedet hat. Der ursprüngliche Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in der Psychiatrie wurde abgelehnt. Es sehe so aus, dass der Beschuldigte inzwischen sein Leben im Griff hat. Der Vorsitzende wünschte ihm, dass das anhält, denn ein Freibrief sei dieses Urteil nicht. Auch wenn er derzeit keine Drogen konsumiert, bleibe der Mann dennoch drogenabhängig.