
Im März 2021 lässt die Polizei eine illegale Pokerrunde hochgehen. 21 Teilnehmer aus Nürnberg, Würzburg, Schweinfurt und dem Raum Kitzingen werden in einer als Spielsalon ausgestatteten Wohnung im Landkreis Kitzingen angetroffen. Das Inventar: Spieltische für Poker und Black Jack ebenso wie zahllose Chips und Jetons als Spieleinsatz. Dazu eine Frau, die professionell als Croupière (Kartenverteilerin) arbeitet und bei den Teilnehmern rund 25.000 Euro Bargeld.
Da die illustre Runde behördlich nicht genehmigt ist, haben alle Beteiligten ein Problem. Sie sind Beschuldigte in Verfahren wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels. Die Prozesse sind jetzt am Kitzinger Amtsgericht angelaufen und werden sich noch eine Zeitlang hinziehen.
Für illegales Glücksspiel drohen Strafen bis zu fünf Jahren
Die drohenden Strafen sind nicht ohne. Wer öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtungen dazu bereitsstellt, für den sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wer dabei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande vorgeht, kann mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Genau dieses gewerbsmäßige Vorgehen wirft die Staatsanwaltschaft einem Rentner vor, in dessen Wohnung das Spielertreffen stattgefunden haben soll. Der 71-jährige Mieter der Wohnung erklärte auf der Anklagebank des Amtsgerichts, er sage aus, was er wisse. Von einer Zockerrunde in seiner Wohnung wollte er allerdings nichts wissen. Er hatte eine ganz andere interessante Erklärung für die Zusammenkunft.
"Ich hatte damals einen Wurf Welpen und habe sechs bis sieben Interessierte zu einer Besichtigung eingeladen", erklärte er dem Gericht. Man habe die Hunde anschauen und dann etwas gemeinsam essen wollen, sagte er. Weil dann einige der geladenen Hundefreunde ihre Bekannten mitgebracht hätten, seien es am Ende rund 20 Leute geworden. "Das war mir gar nicht recht", sagte er. Er habe den Überblick verloren. Was die Leute gemacht hätten, könne er nicht sagen.
Als es eng wird, spricht der Angeklagte von einer "Intrige"
Warum die Wohnung mit allem ausgestattet war, was man zum Glücksspiel braucht, wollte oder konnte er nicht erklären. Er spiele selbst gelegentlich und habe entsprechende Utensilien eben zu Hause. Nach gezielten Nachfragen der Richterin und der Staatsanwältin sowie dem Verweis auf eindeutige Notizen in Chatverläufen auf die Pokerrunde in seiner Wohnung kam der Mann zunehmend ins Schwimmen. Er sprach von einer "Intrige", die wohl gegen ihn im Gange sei.
Ansgesichts der Widersprüche verwies die Richterin mehrfach auf die Vorteile eines Geständnisses für ein mildes Urteil. Die Staatsanwältin erklärte mit Blick auf den Verlauf der Verhandlung, man nähere sich einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Danach wurde es dem Angeklagten offenbar zu heiß. Der Mann, der sich am Anfang ziemlich selbstbewusst selbst verteidigen wollte, sagte: "Ich verliere hier den Überblick, möchte einen Anwalt hinzuziehen."
Das wird auch geschehen. Die Hautpverhandlung wurde ausgesetzt. Es gibt einen neuen Termin, vermutlich in wenigen Wochen und dann mit einem Pflichtverteidiger.