
Die viermonatige und von viel Streit begleitete Beziehung zwischen einer 18- und einem 26-Jährigen war schon vorbei, als es im Juli 2021 noch einmal richtig krachte. Weil die Frau in sozialen Medien angedeutet hatte, zur Polizei zu gehen und den Ex-Freund anzuzeigen, reagierte der mit einer WhatsApp-Nachricht. Die brachte ihn auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Er kam knapp am Gefängnis vorbei, wurde wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu 35 Euro) verurteilt.
"Ich sage nur, wenn ich was von Polizei höre, dann gibt es Tote, ich laufe Amok, ohne Gnade." Das war die Mitteilung, die das Fass zum überlaufen gebracht hat. Die 18-jährige Auszubildende, die seit Jahren wegen psychischer Probleme in Behandlung ist, nahm die Drohung ernst und zeigte ihn an. Dass die Angst vor dem Mann noch tief sitzt, zeigte die Verhandlung. Die Frau wollte nur aussagen, wenn der Angeklagte den Sitzungssaal verlässt, was der auch tat.
Dann sprach die 18-Jährige über ihre Ängste ."Ich habe das auf mich und meine Oma bezogen, bei der ich lebe", sagte sie dem Gericht. "Ich hatte Angst und habe auch heute noch Angst", erklärte sie. Warum sie vor der Ankündigung des Amoklaufs genau zu Polizei gehen wollte, um ihren Ex-Freund anzuzeigen, wurde nicht so ganz klar. Von Gerüchten war die Rede, die in Chatgruppen des kleinen Ortes gestreut wurden. Dass sie Probleme hatte, bestätigte auch der Polizist, der die Anzeige aufnahm: "Sie hatte Angst um ihr Leben."
Nachdenken kommt zu spät
So sei das alles nicht gemeint gewesen, sagte der Angeklagte, der sich selbst als Dienstleister bezeichnet. Der hatte eingeräumt, die Mitteilung verschickt zu haben. Er habe sich geärgert und habe einfach drauflos geschrieben. "Bei mir ist das oft so, erst mache ich was, und dann denke ich darüber nach." Eine Vorgehensweise, die dem Mann sechs Vorstrafen eingebracht hat. Auch er ist psychisch vorbelastet und steht unter Betreuung. Ein Gutachter hat ihm einmal eine "impulshafte Verhaltensweise" bestätigt und das "Fehlen jeder Ernsthaftigkeit".
Darin könnte der Grund für die Mitteilung liegen, so der Verteidiger. Er verwies darauf, dass der Beamte, der die Anzeige entgegengenommen hat, die Ankündigung des Amoklaufs nicht ernst genommen habe. Der Verteidiger bezweifelte, ob bei der "sehr allgemein gehaltene Mitteilung" die Voraussetzung für eine Bedrohung überhaupt erfüllt sei. Er sah die nicht und plädierte auf Freispruch, allenfalls auf eine Geldstrafe.
Sechs Vorstrafen, offene Bewährungen
Das sah die Staatsanwältin nicht so. Der Tatbestand der Bedrohung sei erfüllt. Auch wenn sie das Geständnis, eine Entschuldigung und eventuell au
ch psychische Probleme berücksichtige, komme sie an einer Freiheitsstrafe nicht vorbei. Sechs Vorstrafen, eine zweifache offene Bewährung und die enorme Rückfallgeschwindigkeit, sprächen für sich. Vier Monate hielt sie für angemessen. Bewährung kam für sie nicht mehr in Frage, auch wenn möglicherweise eine verminderte Schuldfähigkeit im Raum stand.
"Kein Gefängnis, aber nahe dran", fasste am Ende Richterin Ingrid Johann ihr Urteil zusammen: "Ich bin überzeugt, dass es eine Bedrohung war." Dennoch hielt sie auch die Blick auf die Geschichte und Probleme des Mannes eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich noch nicht. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist genauso offen, wie die Frage, ob und welche Auswirkungen es auf die beiden offenen Bewährungen hat.