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Kitzingen
Parken in Kitzingen: Das sind die häufigsten Fehler – und das sind die Klassiker bei den Ausreden
Immer wieder hat die Verkehrsüberwachung mit dem gleichen Fehlverhalten zu tun und oft mit denselben Verkehrssündern. Eine Politesse klärt auf, wie man Knöllchen vermeiden kann.
Steven Ilse, Verkehrsüberwacher der Kitzingen Stadtverwaltung, beim Kontrollgang in der Altstadt.
Foto: Andreas Brachs | Steven Ilse, Verkehrsüberwacher der Kitzingen Stadtverwaltung, beim Kontrollgang in der Altstadt.
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 16.04.2025 02:41 Uhr

Seit 26 Jahren ist Stefanie Stockmeyer in Diensten der Kitzinger Stadtverwaltung auf der Straße unterwegs. Die Politesse überwacht den öffentlichen Parkraum, erklärt, ermahnt und verteilt Knöllchen. Immer wieder trifft sie auf die gleichen Fehler der Autofahrerinnen und -fahrer und hört ähnliche Ausreden – oft sogar von denselben Personen.

Fehler Nr. 1: Parkschein oder Parkscheibe vergessen

Eigentlich der Standard beim Parken in der Innenstadt: Man schaut erst einmal, ob man Parkschein oder Parkscheibe braucht und legt dann das Entsprechende hinter die Windschutzscheibe. Aber Stefanie Stockmeyer trifft immer wieder auf Fahrzeuge ohne – entweder weil der Fahrer nicht daran gedacht hat oder weil er glaubt, er komme gleich wieder und brauche nichts zu unternehmen.

Eine fehlende Parkscheibe oder ein fehlender Parkschein wird in Kitzingen mit einer Verwarnung über 20 Euro geahndet – der Einstiegspreis nach dem städtischen Bußgeldkatalog.

Fehler Nr. 2: falsche Eingaben in der Park-App

Die Park-App soll das Parken in der Stadt erleichtern. Mit ihr kann man minutengenau ein- und auschecken oder auch die Parkzeit aus der Ferne verlängern. Prinzipiell praktisch. Allerdings, so die Erfahrung der Politesse, passieren beim Buchen immer wieder Eingabefehler. Die fallen ins Gewicht, wenn die Verkehrsüberwacher die Fahrzeuge kontrollieren. Stimmt zum Beispiel das vom Fahrer eingetippte Kennzeichen nicht mit dem des Autos überein, gilt das Auto nicht als per App geparkt – und es wird eine Strafgebühr fällig.

Stefanie Stockmeyer ist seit 1999 Politesse in Kitzingen. Mit Verkehrssündern im öffentlichen Parkraum kennt sie sich aus.
Foto: Andreas Brachs | Stefanie Stockmeyer ist seit 1999 Politesse in Kitzingen. Mit Verkehrssündern im öffentlichen Parkraum kennt sie sich aus.

Fehler Nr. 3: Parken in Fußgängerbereichen

Die Flächen im Stadtgebiet, die den Fußgängern vorbehalten sind, sind klar gekennzeichnet. Das prominenteste Beispiel ist die Fußgängerzone am Marktplatz. Aber auch in der Keltenstraße, unterhalb der Klinik Kitzinger Land, gibt es Abschnitte, die mit dem klassischen blauen Schild für Fußgänger reserviert sind. Ausnahmen gebe es nur für Anwohner zum Be- und Entladen, erklärt Stockmeyer. Verstöße dagegen gehen ins Geld: 55 Euro sind bei einem entsprechenden Strafzettel zu zahlen. 

Fehler Nr. 4: das Parken mit dem Halten verwechseln

Knifflig ist die Regel, dass man sein Auto für kurze Zeit auf Parkplätzen abstellen darf, wenn man nur hält statt parkt. Dann braucht es weder Parkschein noch Parkscheibe. Allerdings: Offiziell gilt dieses Halten nur für drei Minuten. Und außerdem muss der Autofahrer oder die -fahrerin immer in Sichtweite des Fahrzeugs bleiben. Wer also um die Ecke biegt oder in ein Geschäft geht, von dem aus er seinen Wagen nicht mehr sehen kann, begeht bereits einen Verstoß.

Hier ist die Kitzinger Verkehrsüberwachung allerdings kulant, erklärt Stockmeyer. Tatsächlich geht die Politesse zweimal am selben Auto vorbei und das nicht innerhalb von drei, sondern eher innerhalb von sieben bis zehn Minuten. Erst wer dann noch ohne Schein oder Scheibe erwischt wird, zahlt. Und auch die Regel mit dem Auto-im-Auge-Behalten sieht die Stadtverwaltung nicht so eng. 

In der Schweizergasse in Kitzingen gibt es nur zwei Parkplätze. Der Rest ist Fußgängerzone. Trotzdem wird dort immer wieder falsch geparkt.
Foto: Andreas Brachs | In der Schweizergasse in Kitzingen gibt es nur zwei Parkplätze. Der Rest ist Fußgängerzone. Trotzdem wird dort immer wieder falsch geparkt.

Fehler Nr. 5: falsch parken in der Schweizergasse

Die Einfahrt in die Altstadt, von der Luitpoldstraße in die Schweizergasse, wird immer wieder missbraucht. Dort finden sich nur zwei Parkplätze, einer davon für Behinderte. Trotz der eindeutigen Beschilderung wird die kurze Einfahrt auf Höhe der Sparkasse gern zum Parken genutzt – in den verbotenen Abschnitten. Warum? "Weil die Leute zu bequem sind", lautet Stockmeyers Erfahrung. Überraschenderweise sind es oft dieselben schwarzen Schafe, die den Verkehrsüberwachern regelmäßig auffallen. 

Fehler Nr. 6: Schuld sind immer die anderen

Damit ist Stefanie Stockmeyer beim Umgang miteinander. Sie übt ihren Beruf auch deshalb nach 26 Jahren noch gern aus, weil sie auf einen menschlichen Umgang setzt, zuvorderst: miteinander reden und mit Humor reagieren. "Wer mich höflich anspricht, bekommt auch eine höfliche Antwort", sagt sie. 

Aber oft passiert es ihr, dass erwischte Autofahrer schimpfen: auf die Umstände, auf die anderen Verkehrsteilnehmer, auf die Politesse. "Ich würde mir wünschen, dass die Betroffenen ihre Fehler erkennen und ihre Schuld zugeben", sagt die Verkehrsüberwacherin.

Aber statt zu einem Fehler zu stehen, hört Stockmeyer von den Ertappten immer wieder die gleichen, wenig überzeugenden Ausreden: "Ich war doch nur kurz weg", "Ich habe doch nur kurz gehalten", "Ich bin doch schon wieder da".  

 
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  • Edgar König
    Kitzinger Verkehrsüberwachung und Polizei haben beim Thema Falschparken wegen dem Parkskandal am Kroneneck doch schon längst ihre Unschuld verloren.
    Mehr als 3000 Anzeigen, von denen die meisten wahrscheinlich illegal in die Tonne getreten wurden, aber mehr als ein Dutzend erfolgreiche Verfahren gegen die beschwerten Anwohner ?
    Wie sollen Falschparker vor so einem fragwürdigen Hintergrund Verkerhrsüberwachung und Polizei ernst nehmen ??
    gez. R.K.
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  • Harald Zierhut
    Und der Kardinalfehler, den nenne ich Nr. 7: die Parksituation in der Alemannen-/Frankenweg - da verläuft sich aus der Stadt heraus wohl kein Parkraumüberwacher zu Fuß, mangels Dienstfahrzeug. Hier werden Feuerwehrzufahrten zugeparkt, parken entgegen der Fahrtrichtung, Fahrzeuge hingestellt außerhalb der vorgeschriebenen Markierung...aber Ahnung für sowas durch die Stadt: nahezu 0. Vielleicht liegt es an den fehlenden Schaufenstern hier - meinte mal' ein genervter Anlieger. Hhm?
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  • Jo Schmitt
    Ach! ... Danke für diesen Artikel.

    Gerne würde ich auch in Würzburg eine deutlich konsequentere Ahndung von Verstößen bei unzulässig abgestellten KFZ wahrnehmen können. Gerade dann, wenn dadurch Radfahrer und Fußgänger, und da besonders die Personen mit Bewegungs- uns Sichteinschränkungen, behindert oder gar einer leichtfertig hervorgerufenen Gefährdung ausgesetzt werden. Besonders oberdreist sind hier PKW-Parker auf(!) Fußgängerüberwegen(!). Kommt sowas in Kitzingen auch vor?

    Denn auch in Würzburg werden die gleichen Ausreden verwendet wie in Kitzingen: "Ich bin doch gleich wieder da ...!"

    Vielleicht liest ja hier jemand von der Verwaltung in Würzburg und nimmt sich das 'mal mehr zu Herzen. ;-)
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Das können Sie glaub ich vergessen - @ Jo Schmitt -

    hatte vor ein paar Tagen auch wieder so ein Ding, wo jemand den Gehsteig als Laderampe für seine Getränkekästen benutzt und sich mords-was geärgert hat, dass ich als Fußgänger die Dreistigkeit besaß, ihn zu inkommodieren, indem ich doch glatt den Gehsteig benutzen wollte...

    Das einzige was da mMn hilft sind häufigere knallharte Polizei-Kontrollen, kompromisslose Platzverweise und Verhängen der vorgesehenen Bußgelder (ab 55 €), wenn keine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt.

    Sonst können wir gleich in die Straßenverkehrsordnung schreiben, man muss sich bloß daran halten, wenn es die ureigenen Zwecke gerade nicht allzusehr beeinträchtigt, und die (blöden) anderen haben das einfach zu tolerieren. (Wäre nur mal gespannt, wie lange es dauert, bis alle so genervt sind, dass sie die alte Version zurückhaben wollen... Schweinerei wenn einem z. B. der fiese Nachbar ungestraft die Garageneinfahrt mit seinem Gerümpel zustellen kann...)
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