Einmal mehr war der Grünordnungsplan für das Gebiet "Nordheimer Au" ein wichtiger Bestandteil in der jüngsten Ratssitzung in Nordheim.
Bürgermeisterin Sibylle Säger erinnerte zunächst an einem Ratsbeschluss vom 25. Februar 2019, in dem die Aufstellung eines Grünordnungsplanes für das erwähnte Gebiet beschlossen wurde. Dem Aufstellungsbeschluss folgte eine Veränderungssperre, wofür eine Satzung erlassen wurde. Zwei Jahre später, im Februar 2021, musste die Sperre um ein weiteres Jahr verlängert werden, da das Planungsziel zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht wurde, berichtete Säger.
Der Bereich der "Nordheimer Au" liegt im Landschaftsschutzgebiet "Volkacher Mainschleife", ist als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen und enthält FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) und Biotope sowie Flächen des Naturschutzgebietes Mainaue zwischen Sommerach und Köhler. Wie die Gemeindechefin betonte, sollen bestehende Obstbaumbestände und Sonderkulturen im Mainvorland geschützt und damit die Landschaft gestärkt werden. Weiterhin können wegen der geografischen Lage zwischen Main und den östlich abgrenzenden Weinhängen nur dort naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für künftige Baugebiete vorgehalten werden.
Wie bereits in der vergangenen Ratssitzung informierte der auch dieses Mal anwesende Landschaftsarchitekt Max Wehner vom Landschaftsarchitektenbüro Team 4 in Würzburg über die Möglichkeiten einer entsprechenden Umsetzung des Grünordnungsplanes im Bereich der Nordheimer Au.
Hierbei wurde deutlich herausgestellt, dass das "einzigartige Gebiet" in der Nordheimer "Au" unbedingt als Kulturlandschaft erhalten werden müsse. Dazu gehören auch die Obst- Hoch- und Halbstämme, wie Wehner ausführte. Seinen Ausführungen zufolge soll für die Nordheimer Ortsbewohner ein Naherholungsgebiet entstehen, in dem auch ein Spielplatz und ein Gemeinschaftsgarten sowie ein Parkplatz eingeplant sind.
"Ablagerungen, die dort nicht hingehören"
Bei der anschließenden Diskussion brachte Falk Borchert Ablagerungen im Bereich der Au ins Gespräch, "die dort nicht hin gehören". Konkret meinte er Bauschutt, der nach Aussage von Guido Braun in der Au als ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet ("da unten darf nichts abgelagert werden") ohnehin nicht abgelagert werden dürfe. Braun plädierte nicht für den Grünordnungsplan für das Gebiet "Nordheimer Au". "Die Freizeitnutzung werde dadurch eingeschränkt", sagte das Ratsmitglied. So sollen Bauwägen entfernt und keine Lagerfeuer mehr in der Au mehr möglich sein.
Mit 8:1 Stimmen (Gegenstimme Guido Braun) billigten die Nordheimer Räte den Vorentwurf sowie die Begründung zum Vorentwurf des Grundordnungsplanes "Nordheimer Au" vom 5. Oktober. Durch die Zustimmung wird die Verwaltung nunmehr die Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung beteiligen und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Vorentwurf bitten.
Zugestimmt wurde in der Sitzung außerdem einem Bauantrag, laut dem in der Hauptstraße 1 das bestehende Ladengeschäft zu einem Wohnraum mit Änderung der Fassade umfunktioniert wird.