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Kitzingen
Neues Versicherungsjahr nicht beachtet: E-Scooter-Fahrer müssen mit Strafverfahren rechnen
E-Scooter brauchen seit März ein neues Versicherungskennzeichen. 
Foto: Jens Büttner/ dpa (Symbolbild) | E-Scooter brauchen seit März ein neues Versicherungskennzeichen. 
Bearbeitet von Diana Fuchs
 |  aktualisiert: 05.03.2025 02:49 Uhr

 Zum 1. März beginnt wie jedes Jahr das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge, die mit Versicherungskennzeichen betrieben werden. Dies hatten insgesamt sechs Verkehrsteilnehmer nicht bedacht, die im Laufe des Samstags meist mit E-Scootern im Stadtgebiet von Kitzingen unterwegs waren und der Polizei Kitzingen mit abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen auffielen. "Das Führen eines versicherungspflichtigen Fahrzeuges ohne ausreichender Versicherung stellt eine Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz dar", teilt die Polizei mit. Die sechs angetroffenen Personen müssen nun mit einem Strafverfahren rechnen. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt. 

 
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