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Martinsheim
Neue Satzungen für die Friedhöfe: Defizit soll durch neue Grabgebühren reduziert werden
Die Gemeinde Martinsheim hat neue Satzungen und neue Gebühren für ihre Friedhöfe in Martinsheim (im Bild), Enheim, Gnötzheim und Unterickelsheim erlassen. Künftig gilt auf allen Friedhöfen, dass kein Split mehr auf den Wegen verwendet wird.
Foto: Jens Kuttler | Die Gemeinde Martinsheim hat neue Satzungen und neue Gebühren für ihre Friedhöfe in Martinsheim (im Bild), Enheim, Gnötzheim und Unterickelsheim erlassen.
Jens Kuttler
 |  aktualisiert: 22.09.2023 03:12 Uhr

Um die Friedhofs-Satzungen ging es in der Sitzung des Gemeinderates in Martinsheim am Montagabend in der alten Schule. Die derzeitigen Satzungen sind seit 2006 in Kraft, weshalb einige Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung nötig sind. Die Gebühren wurden zuletzt 2012 geändert und werden nun erhöht.

Da das Bestattungswesen eine kostenrechnende Einrichtung ist, sollten die Gebühren die Kosten decken. Derzeit hat die Gemeinde hier ein Defizit im vier- bis fünfstelligen Bereich pro Jahr, was durch die neuen Grabgebühren reduziert werden soll. Statt separater Gebühren für Leichenhausbenutzung und Reinigung wird es künftig eine generelle Bestattungsgebühr von 75 Euro geben, die beides beinhaltet. Auch wurden die Formulierungen an die Änderungen in der Friedhofs- und Bestattungssatzung angeglichen.

In letzterer wurden neben Vereinfachungen bei den Bezeichnungen die Ruhefristen von 30 auf 25 Jahre reduziert. Außerdem gilt künftig auf allen Friedhöfen, dass kein Split mehr auf den Wegen verwendet wird und dies auch für Grabeinfassungen nicht mehr zulässig ist. In Unterickelsheim und Enheim war dies bereits der Fall, gilt nun aber ebenfalls in Martinsheim und Gnötzheim. Dies soll dem Bauhof die Rasenpflege erleichtern.

Für alle vier Friedhöfe sollen neue Schilder mit der Friedhofsordnung besorgt werden, da die derzeitigen verwittert sind. Bei dieser Gelegenheit soll der Name des Bürgermeisters durch die allgemeinere Formulierung "Die Gemeinde" ersetzt werden. Die Kosten werden auf rund 110 Euro pro Schild geschätzt.

Einer Änderung einer Baugenehmigung, bei der in der Siedlung in Martinsheim statt zweier Wohneinheiten nun eine Wohneinheit und eine Physiotherapie-Praxis gebaut werden soll, wurde zugestimmt. Ebenso wurde ein Bauvorhaben in Enheim genehmigt, bei dem einige Ausnahmen vom Bebauungsplan nötig sind, da hier schon in anderen Fällen Ausnahmen erlaubt wurden. In beiden Fällen wies die Gemeinde darauf hin, dass die endgültige Genehmigung das Landratsamt erteilt und anders entscheiden könnte.

Der Neuerlass der Feuerwehrgebührensatzung musste verschoben werden, da die Verwaltung noch einige Änderungen einarbeiten muss.

Bürgermeister Rainer Ott informierte, dass der Kindergarten zum 1. September vom Roten Kreuz Kreisverband Kitzingen übernommen wurde. Neues Personal ist bereits da, ab 1. Oktober soll es auch eine neue Leitung geben. Für den Anbau am Kindergarten soll es voraussichtlich nächste Woche eine Bauausschusssitzung zur Besprechung der letzten Ausschreibungsdetails geben.

 
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