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Wiesenbronn
Neue Hebesätze für die Grundsteuer in Wiesenbronn
Erneut auf der Tagesordnung des Wiesenbronner Gemeinderates, diesmal in Form einer Bauvoranfrage,  war das Bauvorhaben auf dem Anwesen 'Kleinlangheimer Straße 2'. Es gab bereits Diskussionen aufgrund der benachbarten ehemaligen Synagoge.
Foto: Winfried Worschech | Erneut auf der Tagesordnung des Wiesenbronner Gemeinderates, diesmal in Form einer Bauvoranfrage, war das Bauvorhaben auf dem Anwesen "Kleinlangheimer Straße 2".
Winfried Worschech, freier Mitarbeiter der Redaktion Kitzingen
Winfried Worschech
 |  aktualisiert: 16.11.2024 02:35 Uhr

Vorgestellt und einstimmig beschlossen wurden in der jüngsten Sitzung des Wiesenbronner Gemeinderats die neuen Grundsteuerhebesätze. VG-Kämmerin Antje Rupp ging auf die wesentlichen Punkte und auf den bisherigen Hebesatz ein, der bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (Grundstücke) bei 280 Prozent "und damit unter dem bayernweiten Durchschnitt lag". Aufgrund der Einführung der Grundsteuerreform mussten nun neue Hebesätze festgelegt werden, "die möglichst aufkommensneutral sein sollen, um die Grundsteuereinnahmen stabil zu halten", so Rupp.

Zum Stand der Dinge teilte sie mit, dass in der VG etwa 90 Prozent der Flächen registriert sind. Als wesentliche Änderung zur bisherigen Prozedur führte sie an, dass bei den landwirtschaftlichen Anwesen die Wohngebäude nicht mehr in die Kategorie A fallen, "sondern in die B-Klasse eingeordnet werden". Der neue Hebesatz für die Kategorie A liegt nun bei 270 Prozent und die B-Staffel hat nun einen Satz von 160 Prozent. In der Endabrechnung ändert sich dadurch nicht viel. Der Gesamtbetrag aus den Klassen A und B liegt wie bisher bei etwas über 90.000 Euro. Dem bisherigen Zahlenwerk liegt eine Hochrechnung zugrunde, "da wir noch nicht alle Bescheide haben, deshalb ist im kommenden Jahr eine Nachjustierung" notwendig.

Grundsätzlich könne eine Kommune entscheiden, ob die neuen Hebesätze aufkommensneutral angelegt werden oder nicht "aber mit der genannten Vorlage kommen wir ganz gut hin". Verlesen wurde von der Kämmerin die neue Satzung und Bürgermeister Volkhard Warmdt verwies auch auf die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2025 den aktuellen Beschluss zu ändern.

Bauantrag für Bürgerhaus genehmigt

Behandelt wurde außerdem die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Anwesen "Kleinlangheimer Straße 2". Dazu war zu hören, dass das Grundstück im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung liegt und es bisher Diskussionen aufgrund der benachbarten ehemaligen Synagoge gab, weshalb der Angrenzer Rechtsmittel eingelegt habe. Verwiesen wurde auf einige Änderungen der Planung im Vergleich zur ersten Ausführung. Eine Entscheidung zur Bauvoranfrage wurde nicht getroffen, sie wurde vertagt.

Genehmigt ist der Bauantrag für das Bürgerhaus, "der Förderbescheid soll in Kürze erfolgen" teilte der Bürgermeister mit. Für die Beratertätigkeit im Rahmen der Städtebauförderung wurde eine Förderung von 19.200 Euro in Aussicht gestellt, wozu ein neuer Antrag notwendig wurde, der einstimmig getroffen wurde.

Hochwassercheck verlief sehr positiv

"Sehr positiv" verlief nach Angaben des Bürgermeisters ein Hochwassercheck, der am 6. November durchgeführt wurde, "da wir in dieser Hinsicht gut aufgestellt sind". Bekannt gegeben wurde dazu der Einbau eines Hochwassermesspegels in Wiesenbronn, dessen Daten online abrufbar sind, "dadurch soll die Vorwarnzeit deutlich verringert werden".

Das Flachsbrechhaus ist nun automatisch von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Ein großes Lob gab es für die Innenausstattung für die Mitarbeiter des Bauhofs. Verärgert zeigte sich Warmdt dagegen über weitere Fälle in puncto Vandalismus – "das nervt einfach". Für die voraussichtliche Bundestagswahl am 23. Februar werden Wahlhelferinnen und -helfer gesucht. Die Koordination liegt in den Händen von Carolin Wegmann, die Wahl ist im Schützenhaus.

 
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