Die Firma Suntec Energiesysteme GmbH wollte auf einer Fläche von 29,4 Hektar einen Solarpark errichten. Das Gebiet befindet sich auf Kaltensondheimer Gemarkung entlang der Autobahn. Zwei Flächen strich der Gemeinderat in seiner Sitzung im Westheimer Rathaus jedoch heraus.
Zwei Flächen wären noch an der bereits bestehenden Anlage beim Funkmast geplant gewesen. Gemeinderätin Gloria Kleinschrodt monierte, dass diese stark ins Auge fallen würden. Deswegen plädierte sie für eine Herausnahme der beiden Flächen. Dem folgte der Gemeinderat, bei dieser Sitzung dünn besetzt, mit fünf gegen drei Stimmen. Der Großteil der Flächen befindet sich weiter unten beidseitig der Autobahn A 7 in Fahrtrichtung Ulm.
Roland Hoh informierte, dass die Einspeisung noch nicht geklärt sei. Seitens der Firma, die im Übrigen ein Beteiligungskonzept für die Anlage anstrebt, will man an einem 110 KV-Mast bei Erlach oder bei einem Einspeisepunkt eines Energieversorgers nahe der Anlage einspeisen.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans zu. Einstimmig war der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solar III“ im Ortsteil Kaltensondheim im Parallelverfahren.
Welche gemeindeeigenen Dächer für eine Photovoltaikanlage möglich wären, das müsse ein Fachmann ermitteln, informierte Bürgermeister Roland Hoh. In einer vorausgegangenen Sitzung war die Anfrage aus den Reihen des Gemeinderats heraus gestellt worden.
Stellvertretende Bürgermeisterin Gabriele Brejschka befürwortete ein Gutachten. „Für die Gemeinde wäre es wichtig zu wissen, wo man es machen kann.“ Ohne eine solche Grundlage könne man gar nichts machen.
Neben der Statik ist für Gemeinderat Gunnar Krauß vor allem die Rentabilität einer solchen Anlage wichtig. Auch dazu soll das Gutachten Aussagen liefern.
Für die geplante Verlängerung des Lärmschutzwalls im Baugebiet „Mainstockheimer Weg III“ in Biebelried entlang der Bundesstraße 8 will das Staatliche Bauamt einige Punkte in einer Vereinbarung festgeschrieben wissen. Der Gemeinderat stimmte zu.
Ebenso Zustimmung gab es für die neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Biebelried, Kaltensondheim und Westheim. Die Anpassung hatte der Bayerische Gemeindetag angeregt mit Blick auf geänderte Fahrzeugtypen und die allgemeine Kostenentwicklung.