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Marktbreit
Neue Brücken schaffen Probleme
Robert Haaß
 |  aktualisiert: 15.02.2019 02:26 Uhr

Harte Zeiten für die Marktbreiter: Zum einen, so informierte Bürgermeister Erich Hegwein in der Stadtratssitzung am Montagabend, wird in vier bis fünf Jahren die Autobahnbrücke über den Main komplett erneuert und zum anderen soll 2022 die Eisenbahnbrücke über die Enheimer Straße saniert werden.

Das kann natürlich zu größeren Verkehrsbehinderungen führen, etwa mit Problemen zur Zufahrt zur Enheimer Steige und damit auch zum Wohngebiet Ohrenberg und zu den Schulen. Hier wird nach Lösungen gesucht, denn die Bauzeit dürfte ein gutes halbes Jahr dauern.

Auch für den Neubau der Autobahnbrücke, die an selber Stelle bleiben soll, sind noch nicht alle Faktoren fix. Denn ob eine Gründung der Pfeiler auf der Landzunge und zwischen den Bahnlinien möglich ist, wird noch geprüft. Alternativ könnte eine Pylonen- oder Bogenbrücke gebaut werden.

Da das Fahrgastschiff Neptun in Marktbreit seinen Betrieb einstellt, könnte Ersatz aus Ochsenfurt kommen: Die Nixe soll ab 2021 einmal pro Woche die Strecke Ochsenfurt-Marktbreit-Kitzingen fahren, morgens hin und abends zurück. Details werden noch verhandelt.

Ein Nachtrag bei der Sanierung des Kindergartens "Haus für Kinder" in Marktbreit sorgte unter einigen Räten für Unmut. Zum einen wollen sie von den verantwortlichen Architekten eine bessere Begründung für die Auftragserweiterung, denn im Vorfeld wurde bereits Untersuchungen über den Zustand des Gebäudes vorgenommen. Zum anderen ist dies nicht der erste Nachtrag. Wenn alles nach Plan läuft, so Bürgermeister Erich Hegwein auf Nachfrage, soll die Sanierung bis März 2020 über die Bühne gehen.

Nach mehrmaliger Vorlage hat der Stadtrat nun einem Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus in der Neubaustraße zugestimmt. Allerdings unter einigen Auflagen: Da die Wasserversorgung im Gebiet nur auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgelegt ist muss zur gesicherten Versorgung des auf fünf Wohneinheiten ausgelegten Neubaus eine Druckerhöhungsanlage installiert werden. Sollte für die Zufahrt zur den geplanten Parkplätzen die Verlegung einer Straßenlampe nötig werden, hat dies auf Kosten des Bauwerbers zu erfolgen.

 
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