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Biebelried
Nach Missverständnissen: Biebelrieder Gemeinderat verzichtet auf eine Klausurtagung
Bauvorhaben im Ahornring, die normalerweise im Freistellungsverfahren laufen könnten, bedürfen aufgrund eines Gerichtsurteils nun auch eines Bauantrags.
Foto: Gerhard Krämer (Archivfoto) | Bauvorhaben im Ahornring, die normalerweise im Freistellungsverfahren laufen könnten, bedürfen aufgrund eines Gerichtsurteils nun auch eines Bauantrags.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 03.02.2024 02:45 Uhr

Im Biebelrieder Gemeinderat wird gelegentlich nicht nur kontrovers diskutiert. Manchmal wird es auch persönlich. Eine Klausurtagung war deswegen im Gespräch. Doch eine solche lehnte der Rat nun einstimmig ab.

In der Gemeinderatssitzung vom 31. Oktober 2023 war laut Tischvorlage der Verwaltung vorgeschlagen worden, eine Klausurtagung zu machen, um "aufgetretene Missverständnisse und Probleme" auszuräumen. Eventuell sollte auch ein Mediator die Klausurtagung leiten.

Gemeinderat Gunnar Krauß meinte, dass der Vorschlag von der stellvertretenden Bürgermeisterin Gabriele Brejschka gekommen sei. Die betonte jedoch, dass sie dies vor langer Zeit angeregt habe, jetzt aber eine andere Meinung hätte – ohne dies näher erläutern zu wollen. Bei der Abstimmung fand sich dann kein Befürworter einer Klausurtagung.

Rechtslage hat sich geändert

Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Ahornring wäre eigentlich im Freistellungsverfahren möglich gewesen, denn das Bauvorhaben hält in allen Punkten die Festsetzungen des Bebauungsplans "Mainstockheimer Weg III" ein, welcher rechtsverbindlich gilt. Das Bauleitplanverfahren wurde nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches vollzogen, was zum damaligen Zeitpunkt auch der Rechtslage entsprach. Der Paragraf 13b Absatz 1 hat es Städten und Gemeinden ermöglicht, Flächen von bis zu 10.000 Quadratmetern außerhalb des Siedlungsgebiets in einem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung für den Wohnungsbau zu überplanen.

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat sich nun laut Verwaltung die Rechtslage geändert. Der Paragraf sei nicht mit der von der Europäischen Kommission vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung vereinbar. Diese verlangt eine solche für alle Pläne, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Da noch nicht konkret feststeht, welche Auswirkungen dieses Urteil auf das Baurecht hat, gehen viele Bauherren aktuell den Weg der Baugenehmigung. Diese sei nach wie vor bestandskräftig, auch wenn beispielsweise ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan angestrengt würde. Der Gemeinderat stimmte zu. Nachgewiesen werden müssen aber vier Stellplätze.

Systemtrenner für die Feuerwehr

Eine Antwort auf eine Bürgerfrage aus der Dezembersitzung zu Stellplätzen in der Eichenstraße gab es nun von Bürgermeister Roland Hoh. Das Grundstück liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Mainstockheimer Weg". Für den Altbestand seien 1,5 Stellplätze je Wohneinheit notwendig, für neu beantragte Wohneinheiten allerdings zwei.

Neue Bürgeranfragen hatten neue Netze für Fußballtore, den schlechten Zustand der Kitzinger Straße oder den geplanten Bolzplatz zum Inhalt. Hoh informierte, dass die Feuerwehren Systemtrenner bekämen, damit Wasser nicht in die Leitungen zurückfließen könne.

 
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