Die Mischung aus Ecstasy und Marihuana hat eine junge Frau im April 2022 nicht vertragen. Sie bekam erhebliche Probleme. Sie betätigte den Notruf und wurde mit dem Rettungswagen in die Uniklinik Würzburg gebracht. Sechs Monate später ist die Frau längst wieder auf den Beinen. Dafür saß ein 18-Jähriger auf der Anklagebank des Jugendgerichts in Kitzingen.
Spärlich bekleidet und völlig apatisch
Der Auszubildende hatte der Frau den Joint überlassen und den durch den Notruf ausgelösten Polizeieinsatz behindert. Jetzt sah er sich mit zwei Vorwürfen konfrontiert: Vorsätzliches Überlassen von Betäubungsmitteln und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Abgabe des Joints an die junge Frau räumte der junge Mann mit einiger Drogenerfahrung ein. Den Widerstand sah er nicht so wie die Anklage. "Ich wollte nur verhindern, dass die meine Wohnungstür eintreten", sagte er dem Gericht, angegriffen habe er die Beamten nicht.
Es ging turbulent zu in dem Haus in Volkach am 4. April gegen 22 Uhr. Der Angeklagte, sein Bekannter und Mitbewohner und die junge Frau nahmen Ecstasy und Cannabis. Dann wurde der Frau schlecht. Sie wählte die 110. Wenig später waren die Sanitäter und die Polizei vor Ort. Die Sanitäter versorgen die "spärlich bekleidete und völlig apatische Frau", im Hausflur, sagte ein Polizist als Zeuge. Sie kam in die Klinik.
Probleme mit Alkohol und Drogen
Die Polizei wollte in die Wohnung. Der Mitbewohner des Angeklagten schloss die Tür von innen ab. Der Angeklagte postierte sich vor der Tür. "Wir wollten verhindern, dass Drogen beseitigt werden", nannte der Polizist den Grund für den Einsatz. Deshalb habe man den Angeklagten mehrfach aufgefordert, die Tür freizugeben. Als das nicht geschah wurde er überwältig, zu Boden gebracht und gefesselt. "Er hat sich dabei zur Wehr gesetzt", sagt der Polizist, allerdings nur passiv. Geschlagen und getreten habe er nicht. Inzwischen hatte der Mitbewohner die Tür geöffnet. Die Durchsuchung begann. Gefunden wurde nichts Verwertbares.
Heraus kam dennoch die Anzeige wegen Widerstands und der Abgabe der Drogen. "Wir haben an dem Tag was genommen", sagte der 18-Jährige, der mit 14 den ersten Kontakt zu Drogen hatte und dann regelmäßig konsumierte. An viel mehr könne er sich nicht erinnern. Der Abend hatte dennoch offensichtlich Wirkung. Seit diesem Tag nehme er aber keine Drogen mehr, sagte der angehende Verkäufer. Derzeit trinke er abends sein Bier, mehr nicht. Für die Jugendgerichtshilfe stand fest, der Mann hat Probleme mit dem Umgang mit Drogen und Alkohol, auch wenn es derzeit mit Job und Freunden ganz gut zu laufen scheine. Der Vorschlag: Termine bei der Suchtberatung und Drogenscreenings zum Nachweis der Drogenfreiheit.
Der Mann soll zehn Monate lange an seine Straftat erinnert werden
Den Vorschlag griff die Staatsanwaltschaft auf und ergänzte ihn durch zwei Freizeitarreste. Davon aber hat Jugendrichter Wolfang Hülle in seinen Urteil abgesehen. Er sei von einer positiven Wirkung nicht überzeugt. Dafür aber ordnete er sechs Termine bei der Suchtberatung an und acht Drogenscreenings verteilt auf ein Jahr. Ziel der Aktion: Der Mann muss drogenfrei bleiben. Statt der Arreste setzte Hülle auf eine Geldauflage. Der Mann muss 500 Euro in zehn Raten an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Damit werde er zehn Monate lang an seine Straftaten erinnert werden. Zum Abschied machte Hülle dem Angeklagten deutlich: "Die Zeiten des Entgegenkommens sind vorbei", sagte er und kündigte für den Fall einer weiteren Straftat härtere Konsequenzen an.