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Kitzingen
Nach dem falschen Gasalarm in der Kitzinger Altstadt: Wer trägt die Kosten für den Großeinsatz?
Ein Großaufgebot an Rettungskräften war am Montag im Kitzinger Zentrum im Einsatz. Ein Bewohner hatte angeblich Gasgeruch wahrgenommen. Welche Folgen hat der falsche Alarm?
Gasalarm in der Kitzinger  Innenstadt: Ein Großaufgebot an Hilfskräften war in der Ödersgasse im Einsatz.
Foto: Eike Lenz | Gasalarm in der Kitzinger Innenstadt: Ein Großaufgebot an Hilfskräften war in der Ödersgasse im Einsatz.
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 18.03.2024 02:42 Uhr

Ein Gasalarm hatte am Montagnachmittag einen Großeinsatz von Rettungskräften in der Kitzinger Altstadt ausgelöst. Ein Anwohner in der Ödersgasse hatte gemeint, Gas gerochen zu haben und die Feuerwehr informiert. Die Leitstelle reagierte mit einem festgelegten Protokoll: In kürzester Zeit waren Feuerwehr, Notarzt, BRK und Polizei sowie der Energieversorger LKW vor Ort.

Glücklicherweise handelte es sich um falschen Alarm; die Messgeräte konnten nirgendwo ein Gasleck aufspüren. Folglich wurde der Einsatz abgebrochen. Stellt sich die Frage: Wer zahlt dafür, kommen doch bei so vielen Beteiligten rasch erkleckliche Summen zusammen. Frank Winterstein, Leiter des Ordnungsamts in der Kitzinger Stadtverwaltung, klärt auf.

Frank Winterstein.
Foto: Waltraud Ludwig | Frank Winterstein.
Frage: Herr Winterstein, wer bezahlt solche kostspieligen Einsätze, wenn es falscher Alarm wahr?

Frank Winterstein: Die Kosten trägt die Stadt und somit die Allgemeinheit.

Ab wann wäre der Anrufer an den Kosten zu beteiligen?

Winterstein: Wenn eine Alarmierung nachweislich mutwillig und mit Vorsatz geschehen wäre. So ist es eine Alarmierung unter falscher Annahme gewesen und somit kostenfrei für den Melder bzw. Betroffenen.

Was könnte an Kosten auf jemanden zukommen, wenn er solche Einsätze auslöst?

Winterstein: Versehentlich: Null Euro. Absichtlich: Kosten für das Ausrücken der Fahrzeuge, Personen und eingesetztes Material. Die Abrechnung würde dann nach dem Bayerischen Feuerwehr-Gesetz und der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren erfolgen.

 
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  • Georg Ries
    Danke für die Erläuterung Herr Brachs!
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  • Stefan Köhler
    Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
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  • Georg Ries
    was will der Schreiber mit dem Artikel suggerieren? Solange nicht ein absichtlicher Fehlalarm vorliegt, zahlt die Allgemeinheit. Wollen Sie Menschen abschrecken, die nach ihrer Überzeugung eine Gefahr melden?
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  • Andreas Brachs
    Sehr geehrter Herr Ries,
    mir geht es nur um die Information: Nach dem Vorfall haben einige Leute gefragt, wer die Kosten für so einen Einsatz tragen muss. Zu erklären, dass es normalerweise nicht am Anrufer hängen bleibt, auch nicht, wenn der sich irrt, sollte eher dazu beitragen, dass man sich traut anzurufen.
    Ähnlich ist das bei Notarzt-Einsätzen: Im Zweifel lieber zum Telefon greifen, wenn man nicht sicher ist, wie dramatisch ein Krankheitsfall ist. Das hat keine negativen Folgen!
    Freundliche Grüße
    Andreas Brachs
    Main-Post Kitzingen
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