
Eine Frau hat der Polizei am Dienstag mitgeteilt, dass ein Mann in einer Schrebergartenanlage bei Volkach ein größeres Feuer angezündet habe und darin Kartons verbrenne. Sie filmte das Geschehen, um Beweise zu sammeln. Der Mann muss laut Polizei mit einer Anzeige rechnen. Doch auch der Zeugin droht Ärger. Denn in der Meldung heißt es, dass auch gegen die Zeugin auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung ermittelt werde. Wie hätte sie sich richtig verhalten? Diese Redaktion hat bei der Polizei Kitzingen nachgefragt.
"Zu diesem Fall kann ich noch nichts Genaues sagen, weil der Fall noch offen ist", erklärt der stellvertretende Inspektionsleiter Armin Fuchs. Grundsätzlich sei es so, dass personenbezogene Daten in Form einer Videoaufzeichnung unter Datenschutzbestimmungen fallen. Das heißt konkret: Die Frau darf den Mann ohne seine Zustimmung nicht filmen.
Aufnahmen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen sind erlaubt
"Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen sind solche Aufzeichnungen allerdings erlaubt", sagt Fuchs. Das eigene Grundstück dürfe so zum Beispiel überwacht werden. Aber Aufnahmen können auch von berichtigtem Interesse sein. Eben dann, wenn sie der Polizei übergeben werden, um eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.
"Aufnahmen von fremden Grundstücken sind grundsätzlich erstmal nicht zulässig", erklärt Fuchs. Deswegen können betroffene Personen – der Mann, der in seinem Garten gefilmt wurde – Beschwerde bei der Polizei zur Prüfung einreichen. Das heiße allerdings nicht, dass nach deren Prüfung auch ein Verfahren eingeleitet werde. Solche Beschwerden gäbe es sehr häufig. Sie können beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eingereicht werden. Die Prüfung stehe erstmal jedem Bürger zu.
"In diesem Fall ist noch nicht klar, ob bei der eingereichten Beschwerde überhaupt etwas rauskommt", sagt Fuchs. Stelle sich heraus, dass die Videoaufnahmen für die Aufklärung der Ordnungswidrigkeit nötig waren, werde einer Beschwerde nicht weiter nachgegangen. Deswegen bittet Polizist Fuchs darum, keine Hemmungen zu haben und auch weiterhin Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten immer an die Polizei weiterzuleiten.