
Ganz am Ende brach Gregorsz W. doch sein trotziges Schweigen. Vor Gericht hat auch ein mutmaßlicher Serienmörder das "letzte Wort". Was aber mögen die Angehörigen des getöteten Heinrich N. aus Wiesenbronn im Landkreis Kitzingen gefühlt haben, als der bisher so gefühlskalt wirkende Pflegehelfer plötzlich um Verzeihung flehte und erklärte: "Ich bete für die Verstorbenen"?
Vermutungen wurden zur furchtbaren Gewissheit
Die Ermittlungen und der bald ein Jahr dauernde Prozess am Landgericht München haben furchtbare Vermutungen Gewissheit werden lassen. Das Schlimme: Sie zehren am guten Ruf Tausender von Pflegekräften.
Es sind wenige Ausnahmen, die eine ganze Branche ins schlechte Licht rücken. Gerade hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den Pfleger Niels Högel bestätigt, der 85 Patienten vergiftet hat, um sich bei ihrer Rettung als Held aufzuspielen. In Saarbrücken steht Betreuer Daniel B. vor einer Anklage wegen mutmaßlich fünf Patientenmorden und zwei Versuchen.
Ein Albtraum für Dutzende Familien, auch in Unterfranken. Der Hilfspfleger Gregorsz W. war ihnen zur Betreuung vermittelt worden, über 60 Mal in Deutschland. "Wenn die Patienten mir gegenüber aggressiv waren“, habe er sie tödlichen Dosis Insulin ruhig gestellt, so Grergorsz W. laut Geständnis. „Danach ging ich schlafen.“ 15 bis 20 alten Menschen habe er Insulin gespritzt, gibt der 38-Jährige selbst an.
Nur teilweise beweisbar
Die Anklage listet zwölf Männer und Frauen auf. Im Plädoyer gesteht die Staatsanwältin jetzt: Nur in einem Teil der angeklagten Fälle könne sie den Beweis führen. Auch der Mordermittler Johannes Pletl zieht ein erschreckendes Fazit im Zeugenstand: „Er wäre zum nächsten Patienten gefahren und es wäre wieder passiert."
Allein in Unterfranken bekamen bis 2018 mindestens fünf Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen den Mann mit dem mürrischen Auftreten vermittelt- immer nur übergangsweise, für ein paar Tage - doch lang genug für ein Horrorszenario, wie es der Familie des bekannten Gastwirtes aus dem Landkreis Kitzingen nicht erspart blieb.
Zuerst der grobe Umgang des ruppigen Pflegers mit dem 84-Jährigen im Rollstuhl. Die Angehörigen von Heinrich N. erinnern sich: Schnell habe es Differenzen gegeben. Der Aushilfspfleger habe mürrisch klargemacht, dass er sagen wolle, wo es langgeht. Dann der unerwartete Tod des Pflegebedürftigen, der in Wiesenbronn eine Institution war. Schließlich der furchtbare Moment Wochen später, mitten in die Trauer hinein, als die Kripo den Leichnam wieder aus dem Grab holte.
Denn immer drängender war der Verdacht geworden, der Pfleger könnte – wie Wochen später in Ottobrunn bei dem Handelsvertreter Franz W. - nachgeholfen haben. Wie ein Lauffeuer ging die Nachricht im kleinen Winzerort am Fuße des Schwanbergs herum.
Ein diffuses Gefühl der Verunsicherung
Fast zwei Jahre später ist der Prozess am Landgericht München auf der Zielgeraden, am Ausgang gibt es kaum noch Zweifel nach dem Geständnis des Angeklagten. "Weil aber viele Fragen nach wie vor unbeantwortet sind, bleibt ein diffuses Gefühl der Verunsicherung", sagen Angehörige einer Familie aus dem Raum Würzburg.
Der Bruder des 84-jährigen Wiesenbronners machte im Zeugenstand keinen Hehl aus seinem Unverständnis über das Vermitteln dieses Pflegers, der dafür ungeeignet gewesen sei und der in Polen bereits wegen Diebstahls im Gefängnis gesessen hatte. Angehörige wissen heute: Unter verwunderten Kollegen war es immer wieder Thema gewesen, dass Gregorsz W. die Patienten unter den Händen weg starben.
Verdächtige Begleitumstände
Im Kern geht es immer wieder um die Frage: Wäre der letzte Fall in Ottobrunn zu verhindern gewesen – und vielleicht auch sechs Wochen zuvor der Tod des Gastwirts - wenn sich jemand getraut hätte, Zweifel an W. zu äußern? Es gab in dem Kitzinger Fall wohl verdächtige Begleitumstände wie herumliegende Insulin-Verpackungen, und Hinweise, denen nicht nachgegangen wurde. Beweise für eine schuldhafte Vertuschung des mutmaßlichen Mordes an dem Gastwirt aus Wiesenbronn fand die Würzrburger Staatsanwaltschaft nicht, wie vor einigen Wochen ein kurzer Prozess in Kitzingen zeigte.

Inzwischen hat der Prozess gegen W. in München furchtbare Einzelheiten deutlich gemacht: Dass der gelernte Schlosser nur in einem Crashkurs zum Hilfspfleger ausgebildet und dann von einer Familie zur nächsten vermittelt wurde. Dass er diesen Job nur "als Türöffner" benutzt hat, wie die Staatsanwältin sagt. Dass er aufgrund seiner Leibesfülle zur anstrengenden Arbeit als Pfleger eigentlich gar nicht fähig war. "Das überforderte ihn physisch wie psychisch." Dass er an 17 Arbeitsplätzen zwischen April 2017 und Februar 2018 Eigentum der ihm anvertrauten Senioren stahl.
Eine Warnung von Angehörigen verpuffte
Schon im Sommer 2017 wären wohl Morde zu verhindern gewesen, wenn die Kripo Essen den Verdacht besorgter Angehörige in Mühlheim an der Ruhr ernst genommen hätte. Die hatten sich an die Polizei gewandt, weil ein Pflegebedürftiger mit seltsamen Blutzuckerwerten starb, obwohl er kein Diabetiker war. Aber die Kripo fragt nicht genau nach, Gregorsz W. machte weiter. Später wurden drei Polizisten suspendiert und zwei versetzt.
Von Kitzingen zog der Aushilfspfleger weiter nach Ottobrunn. Auch da war er erst ein paar Stunden im Haus eines 87-Jährigen, als es zum ersten Streit kam. So heftig, dass der
alte Mann die Polizei rief. Die Situation beruhigte sich wieder. Drei Tage später war Franz W. tot.
Ein Bruder des Toten wurde misstrauisch, weil Franz W. die Halskette nicht mehr trug, an der er den Schlüssel zu seiner Schmuckschatulle hatte. Die war in der Matratze des Pflegers versteckt. In der Anklage heißt es: W. habe den Schlüssel zum Arbeitszimmer genommen, dort 1230 Euro, eine EC-Karte und Schmuck gefunden und eingepackt - und schließlich zum Schein den Pflegenotruf
alarmiert.
Aus Diebstahl wird Mordverdacht
Dann wurde aus Diebstahl Mordverdacht: Rechtsmediziner hatten frische Einstichstellen an der Leiche gefunden. Kurz nach seiner Festnahme Mitte Februar 2018 gestand W., dem alten Mann Insulin gespritzt zu haben, obwohl dieser nicht Diabetiker war. Die Obduktion bestätigte den Anfangsverdacht. Die Polizei begann öffentlich, nach Vorkommnissen an früheren Arbeitsplätzen des Polen zu suchen.
Mordermittler Johannes Pletl schilderte vor Gericht, wie Gregosz W. bei Vernehmungen bei jeder Frage in sich hinein zu horchen schien, ehe er antwortete. Er habe "sehr strukturiert und fast druckreif geantwortet". Pletl beschrieb, wie W. nach und nach die Morde gestand: Ein Senior musste sterben, weil er nachts nicht durchschlief. Eine 79-Jährige, damit der Angeklagte in Ruhe ihr Haus durchsuchen und klauen konnte. Einem Demenzkranken spritze er Insulin, weil er dem Pfleger zu aggressiv war.
Staatsanwaltschaft: In drei Fällen schuldig
Die Staatsanwaltschaft sieht nach 46 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sich der 38 Jahre alte Angeklagte in drei Fällen des Mordes schuldig gemacht hat. Der Tod dieser Menschen könne dem Angeklagten "objektiv zugerechnet" werden. In zwei weiteren Fällen geht die Anklage von versuchtem Mord aus.
In vier Fällen verlangte die Anklagevertreterin jedoch Freispruch. Hier könne nicht genau nachgewiesen werden, ob eine Insulingabe zum Tod führte. Das bedeute jedoch nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.
Ein Einzelfall?
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nahm das zum Anlass, nun Schwerpunktstaatsanwaltschaften, zentrale Ermittlungsgruppen und ein vernetztes Vorgehen der Bundesländer für Delikte in Pflege und Medizin anzumahnen: "Auch verbindliche amtsärztliche Leichenschauen bei allen Pflegebedürftigen helfen, Tätern rasch auf die Spur zu kommen."
Auf der Anklagebank sitze "ein Einzeltäter", sagte Brysch und stellte dem die Leistungen Hunderttausender Kräfte aus Osteuropa gegenüber: "Die allermeisten Helfer sind hoch engagiert und sorgen dafür, dass das Pflegesystem in Deutschland nicht zusammenbricht."
Urteil am 6. Oktober
Gregorsz W. entschuldigte sich kurz vor dem Urteil bei den Familien der Opfer: "Ich bereue es zutiefst", sagte er. "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal." Er übergebe sein "ganzes Leben in die Hände des Gerichts".
Das Urteil soll an diesem Dienstag, 6. Oktober, verkündet werden.